Anfrage zur Evaluation des Strukturwandels gemäß § 26 Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG)

Sitzung des Ausschusses für Regionale Entwicklung am 02. März 2023

Sehr geehrter Herr Ripp,

ich bitte die Verwaltung gemäß § 26 Abs. 4 Satz 1 KrO NRW, folgende Fragen zur Sitzung des Ausschusses für Regionale Entwicklung am 02. März 2023 zu beantworten:

  1. In § 26 Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) ist geregelt, dass die Anwendung des Gesetzes, also der Einsatz der Finanzhilfen und Fördermaßnahmen zum Strukturwandel in den Braunkohlerevieren und deren Auswirkung auf die wirtschaftliche Dynamik in den Revieren auf wissenschaftlicher Basis alle zwei Jahre analysiert und bewertet (evaluiert) werden, erstmals zum 30 Juni 2023. Dabei sind insbesondere die Wirkungen der Fördermaßnahmen auf die Wertschöpfung, die Arbeitsmarktsituation und das kommunale Steueraufkommen zu untersuchen. Die betroffenen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise) sind nach dem Gesetz einzubeziehen und zur Mitwirkung verpflichtet.
    Wie werden die Gemeinden und Kreise im Rheinischen Revier in die Evaluation gemäß § 26 InvKG konkret einbezogen? Wie erfolgt die Beteiligung des Rhein-Erft-Kreises und eine Mitwirkung der politischen Gremien des Kreises?
     
  2. Welche wissenschaftlichen Institutionen werden im Rahmen der Evaluation beteiligt?
     
  3. Wann ist mit einem Ergebnis der Evaluation zu rechnen?

Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung der Fragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans Decruppe

(Fraktionsvorsitzender)