Antrag „Finanzzuschuss zum 49-Euro-Ticket für Beschäftigte der Kreisverwaltung und der kreiseigenen Gesellschaften“

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Interkommunale Zusammenarbeit und Liegenschaften am 09. März 2023

Sehr geehrter Herr Dr. Pohlmann,

wir bitten Sie, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Interkommunale Zusammenarbeit und Liegenschaften am 09.03.2023 den Punkt

„Finanzzuschuss zum 49-Euro-Ticket für Beschäftigte der Kreisverwaltung und der vom Rhein-Erft-Kreis beherrschten Gesellschaften“

aufzunehmen.

Wir werden in der Sitzung folgenden Antrag zur Abstimmung stellen:

  1. Der Rhein-Erft-Kreis zahlt allen Beschäftigten in der Kreisverwaltung einen Zuschuss von 25 Prozent zu den Kosten des 49-Euro-Tickets (sog. Jobticket-Variante des Deutschlandtickets).
  2. Die notwendigen Finanzmittel werden im Kreishaushalt bereitgestellt.
  3. Die Vertreter des Rhein-Erft-Kreises in den vom Kreis beherrschten Gesellschaften werden angewiesen, in den Organen dieser Gesellschaften sicher zu stellen, dass die Beschäftigten in diesen Gesellschaften ebenfalls einen entsprechenden Zuschuss bei Erwerb eines 49-Euro-Tickets erhalten.

 

Begründung:

Die Verkehrsminister des Bundes und der Länder haben beschlossen, das 49-Euro-Ticket auch als Jobticket-Variante zusätzlich vergünstigt einzuführen. Wenn Arbeitgeber das 49-Euro-Ticket ihrer Mitarbeitenden mit mindestens 25 Prozent bezuschussen und es als Jobticket bei den Verkehrsgesellschaften beantragen, kostet das Deutschland-Ticket insgesamt 5 Prozent weniger. Dieser Arbeitgeberzuschuss ist zudem steuerfrei. Das bedeutet für die Beschäftigten eine Reduzierung des Ticketpreises insgesamt um 30 %. Der monatliche Ticket-Preis liegt damit unter 35 Euro. Die sonstigen Bedingungen des 49-Euro-Tickets, insbesondere dass es bundesweit im Nahverkehr genutzt werden kann, bleiben dabei erhalten.

Der Kreis sollte diese Möglichkeit im Interesse seiner Beschäftigten, des Umweltschutzes und zur Unterstützung der Entwicklung eines attraktiven öffentlichen Personennahverkehrs nutzen. Entsprechende Finanzmittel zur Bezuschussung des 49-Euro-Tickets sind daher im Rahmen der Haushaltsplanung einzustellen und zu beschließen.

Damit auch die Beschäftigten der kreiseigenen Gesellschaften in den Genuss der Bezuschussung kommen, sind die Vertreter des Kreises in den Organen dieser Gesellschaften entsprechend anzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Decruppe
(Fraktionsvorsitzender)