Anfrage zu Arbeitsplatzeffekten der Strukturförderung im Rheinischen Revier

Sitzung des Ausschusses für Regionale Entwicklung am 19. April 2023

Sehr geehrter Herr Ripp,

im Dezember 2021 verkündete der damalige Landeswirtschaftsminister Pinkwart, dass mit der Strukturförderung im Rheinischen Revier 27.000 neue Arbeitsplätze geschaffen würden. Er berief sich dabei auf eine Studie „Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte der Strukturförderung im Rheinischen Revier“ vom 09.12.21, die das Forschungsinstitut IW Consult im Auftrag seines Ministerium erstellt hatte. (www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/arbeitsplatz-und-wertschoepfungseffekte-rheinisches-revier).

Aktuell ist zu hören und in der Presse zu lesen, dass die Zielgröße dieser Beschäftigungseffekte vom NRW-Wirtschaftsministerium jetzt - gerade mal ein Jahr später - auf nur noch 15.000 zu schaffende Arbeitsplätze drastisch halbiert worden sei. Das gab der Bedburger Bürgermeister Solbach am 27.03.23 auf der Konferenz des DGB Revierwendebüros zum Thema „Strukturbrüche verhindern – Strukturwandel beschleunigen“ bekannt. Der Zielerreichungsgrad bei den Beschäftigungseffekten liege aktuell bei gerade mal 1,5% führte er aus. Eine öffentliche Erklärung der Landeswirtschaftsministerin Neubaur zu diesen Fragen ist bislang nicht bekannt geworden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung gemäß § 26 Abs. 4 Satz 1 KrO NRW, folgende Fragen zur Sitzung des Ausschusses für Regionale Entwicklung am 19.04.2023 zu beantworten:

  1. Sind die vorstehend dargestellten Informationen zutreffend, dass die Zielgrößen der Beschäftigungseffekte der Strukturförderung im Rheinischen Revier durch das Landeswirtschaftsministerium von 27.000 auf lediglich 15.000 neu zu schaffende Arbeitsplätze reduziert wurden?
  2. Ist der Verwaltung eine Begründung dieser Reduzierung der zu schaffenden Arbeitsplätze bekannt?
  3. Gibt es ein Gutachten, dass die Beschäftigungseffekte der Strukturförderung im Rheinischen Revier im Gegensatz zu den Annahmen im IW Consult-Gutachten vom 09.12.21 aktuell neu bewertet?
    Wenn ja, bitte ich um Angabe der Fundstelle sowie um Mitteilung, ob es der Verwaltung vorliegt.
  4. Welche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt im Rhein-Erft-Kreis sind mit der Reduzierung der Zielgrößen der Beschäftigungseffekte zu erwarten?
  5. Wie bewertet die Agentur für Arbeit (Revieragentur für das Rheinische Revier in Brühl) diese Entwicklung?

Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Decruppe
(Fraktionsvorsitzender)

Sehr geehrter Herr Ripp,

zu meiner Anfrage vom 31.03.23 zum Gegenstand „Arbeitsplatzeffekte der Strukturförderung im Rheinischen Revier“ – Drucksache 209/2023 - reiche ich folgende Fragen nach:

  1. Ist es zutreffend, dass der Zielerreichungsgrad bei den Beschäftigungseffekten der Strukturförderung im Rheinischen Revier aktuell bei lediglich 1,5% liegt?
  2. Von wem und wann wurde der genannte Zielerreichungsgrad ermittelt? – Wo ist der Ziel-erreichungsgrad dokumentiert?
  3. Lassen sich bereits jetzt Aussagen über die Beschäftigungseffekte der Strukturförderung für das Gebiet des Rhein-Erft-Kreises treffen?
            a) Wenn ja, wie ist die Zielgröße der angestrebten Beschäftigungseffekte und wie hoch ist der aktuelle Zielerreichungsgrad?
            b) Wenn nein, wann ist damit zu rechnen, dass Aussagen über die Beschäftigungseffekte der Strukturförderung für das Gebiet des Rhein-Erft-Kreises getroffen werden können?

Ich bitte auch hier um schriftliche Beantwortung der hier aufgeführten ergänzenden Fragen.