Anfrage zu Strukturwandelrelevanten Wirtschaftsflächen im Rhein-Erft-Kreis

Anfrage zur Sitzung des Regionalausschusses am 04. September 2024

Hier: Strukturwandelrelevante Wirtschaftsflächen im Rhein-Erft-Kreis

Sehr geehrter Herr Ripp,

der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) hat im Dezember 2023 sog. „Fokusflächen“ - d.h. eine Liste mit ca. 60 „strukturwandelrelevanten Wirtschaftsflächen“ – beschlossen (siehe auch Presseinformation der ZRR vom 16.01.2024). Diese Flächen sollen derzeit von der Zukunftsagentur mit Unterstützung der beiden für das Rheinische Revier zuständigen Regionalplanungsbehörden und der Region weiter qualifiziert werden. Dies erfolgt mit dem Ziel, kurz-, mittel- und langfristig im Rheinischen Revier Wirtschaftsflächen zur Verfügung zu stellen und damit die Möglichkeit zu eröffnen, neue Unternehmen anzusiedeln.

Vor diesem Hintergrund bitte ich als Kreistagsmitglied die Verwaltung gemäß § 26 Abs. 4 Satz 1 KrO NRW um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche der ca. 60 strukturwandelrelevanten Wirtschaftsflächen liegen im Rhein-Erft-Kreis? – Sind die Angaben in der sog. „Fokusliste“ im Anhang der Presseinformation der ZRR vom 16.01.2024 insofern zutreffend und abschließend?
  2. Wo genau befinden sich die jeweiligen Wirtschaftsflächen? (Bitte um Angabe der Flur) – Welche Größe haben die Flächen jeweils?
  3. Welche dieser Flächen stehen im Eigentum der Öffentlichen Hand? Wer ist bei diesen Flächen jeweils öffentlicher Eigentümer?
  4. Welche Flächen stehen im Eigentum der RWE Power AG oder konzernverbundener Unternehmen?
  5. Für welche dieser Liegenschaften liegt bereits eine Bauleitplanung vor? – Wo bestehen bereits beschlossene Bebauungspläne?
  6. Wie wird für diese Flächen rechtlich und faktisch sichergestellt, dass sie der Ansiedlung von strukturwandelfördernden, also insbesondere Arbeitsplätze schaffenden und nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen dienen?
  7. Bei der Auswahl der strukturwandelrelevanten Wirtschaftsflächen soll von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier ein Gutachten eingeholt worden sein.
    • Liegt dieses Gutachten der Kreisverwaltung vor? Wenn ja, bitte ich um Vorlage des Gutachtens an die Mitglieder des Regionalausschusses.

Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

    Hans Decruppe

(Fraktionsvorsitzender)