Anfrage zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft
Die Kreisverwaltung hat ein Gutachten bei der Fa. "empirica ag" eingeholt, um die angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) im Rhein-Erft-Kreis nach § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII zu ermitteln. DIE LINKE. im Kreistag hat zu diesem Gutachten eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, die in der Sitzung des Sozialausschusses am 08.11.2012 behandelt werden wird.