Anfrage zur Überprüfung der Subunternhemer der REVG
Sitzung des Verkehrsausschuss am 13.11.2024
Hier: Überprüfung der Subunternehmer der REVG hinsichtlich Qualitäts- und Sozialstandards sowie Tariftreue
Sehr geehrter Herr Fabian,
der öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über die „Durchführung des gemeinwirtschaftlichen öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs“, vom Kreistag beschlossen am 15.03.2018 (Drucksache 329/2017), und dessen Anlagen verpflichten sowohl die REVG als auch deren Subunternehmer zur Einhaltung verschiedener Sozial- und Qualitätsstandards. Gemäß der Regelung in § 2 Abs. 2 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) müssen beauftragte Unternehmen im ÖPNV ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen.
Es stellt sich die Frage, inwieweit die Einhaltung dieser Standards bei den Subunternehmern der REVG sichergestellt ist und daher regelmäßig überprüft wird.
Aus diesem Grund bitte ich die Verwaltung gemäß § 26 Abs. 4 Satz 1 KrO NRW um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie wird die Einhaltung der Tariftreuerklärung bei den Subunternehmern (Anlage 9 A und §10 Abs 1 ÖDA) zum Öffentlichen Dienstleistungsauftrag regelmäßig überprüft?
- Wann haben die letzten Überprüfungen bei den einzelnen Subunternehmern stattgefunden?
(bitte nach Subunternehmern aufschlüsseln) - Wer hat die Überprüfung vorgenommen?
- Welches Ergebnis hatten die einzelnen Überprüfungen?
(bitte nach Subunternehmern aufschlüsseln)
- Wann haben die letzten Überprüfungen bei den einzelnen Subunternehmern stattgefunden?
- Wie wird sichergestellt, dass durch die Subunternehmer nicht Leiharbeitnehmer im Sinne des AÜG entgegen §10 Abs 2 ÖDA dauerhaft eingesetzt werden?
- Wie werden die Qualitätsstandards hinsichtlich des Zustandes der Fahrzeuge der Subunternehmer, insbesondere im Hinblick auf das Durschnitts- und das Höchstalter der Fahrzeuge überprüft (siehe § 11 ÖDA i. v. m. Anlage 3 des ÖDA)?
- Wann hat diese Überprüfung zuletzt stattgefunden?
- Wer hat diese Überprüfung vorgenommen?
- Was war das Ergebnis der Überprüfung hinsichtlich des Durschnitts- und Höchstalters der Busse?
- Wie wird die Vorgabe, dass Subunternehmer die Belange von älteren, gebrechlichen und mobilitätseingeschränkten Fahrgästen (siehe § 11 Abs. 1 ÖDA) zu berücksichtigen haben, kontrolliert?
- Wer führt diese Kontrollen durch?
- Wie werden die Kontrollen durchgeführt?
- Gab es in den vergangenen Jahren hinsichtlich dieser Belange Schulungen des Fahrpersonals der Subunternehmer?
(bitte nach Subunternehmern bzw. Datum der Schulung auflisten)
Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Decruppe
(Fraktionsvorsitzender)