„Anschlag auf die kommunale Demokratie!“

Am heutigen Tage berät der Landtag NRW über eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) NRW, die gravierende Auswirkungen für die nächste  Kommunalwahl im September 2025 mit sich bringen wird. Dies gilt vor allem für die  vorgesehenen Neuregelung bei der Sitzberechnung bzw. Sitzzuteilung für die Räte und  Kreistage nach § 33 Absatz 2 und Absatz 3 KWahlG (neu). Das bisher praktizierte  Sitzzuteilungsverfahren soll durch ein „Quotenverfahren mit prozentualen  Rechtsausgleich“ ersetzt werden. Die Gesetzesänderung wurde von den NRW-Regierungsparteien CDU und Grünen mit Unterstützung der SPD eingebracht.

„Was sich kompliziert anhört, ist in Wirklichkeit der Versuch, die kleinen Parteien und die kommunalen Wählergruppen klein bzw. aus den Räten und Kreistagen rauszuhalten. Die großen Parteien erhalten dagegen unter Verletzung des Grundsatzes, dass alle Stimmen den gleichen Erfolgswert haben müssen, mehr Sitze als nach dem bisherigen Verfahren. Ich werte das juristisch als Anschlag auf die kommunale Demokratie“, erklärt Hans Decruppe für die Fraktion Die Linke/BSW/+.

Was die Gesetzesänderung konkret bedeutet, hat die FDP-Landtagsfraktion berechnet. Sie hat auf Basis der Ergebnisse der Kommunalwahl 2020 eine Annäherung der  Umsetzung des neuen Sitzzuteilungsverfahrens auf die Räte und Kreistage errechnet und stellt in einem Entschließungsantrag fest:

„Im Saldo verlieren Kleinparteien 40 Mandate und Wählervereinigungen 91 kommunale Mandate. Die FDP verliert 95 Mandatsträger, DIE LINKE 64 und die AfD 29. Die einzigen Profiteure der neuen Berechnung sind bei Anwendung auf die Ergebnisse der Kommunalwahl 2020 die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die CDU gewinnt insgesamt 184 Mandatsträger in Räten kreisangehöriger Städte und Mandatsträger in Kreistagen/Räten kreisfreier Städte hinzu, die SPD 84, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 51.“

Unsere Fraktion hat eine entsprechende Berechnung für den Kreistag Rhein-Erft und den Rat der Kreisstadt Bergheim durchgeführt. Legt man die Stimmergebnisse der gerade stattgefunden EU-Wahl zugrunde und berücksichtigt zugleich die Besonderheiten einer Kommunalwahl (wie u.a. die Wählergruppen im Kreis) lautet das Ergebnis: Der Kreistag würde von 66 regulären Sitzen auf ca. 90 Sitze aufgebläht, wovon CDU, Grüne und SPD profitieren würden, während Freie Wähler und Linke marginalisiert würden und voraussichtlich keine Fraktion mehr bilden könnten, und die Piraten ihren letzten Sitz im Kreistag verlieren würden. Auch FDP und die mit Sicherheit antretende neue Partei BSW würden nach der Berechnung weniger Sitze erhalten, als ihnen nach dem bisherigen bewährten Verfahren zustehen würde. In Bergheim wären Linke und Liebe nicht mehr im Rat und MDW! sowie FDP und selbst die Grünen negativ betroffen.

„Gemeinsam mit anderen Parteien und Wählergruppen wird daher eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof NRW zu prüfen sein, sobald das neue Gesetz in Kraft getreten ist,“ kündigt Decruppe an. „Der VerfGH NRW hat schließlich schon mehrfach den arroganten Versuchen der großen Parteien im Landtag einen Strich durch ihre Rechnung gemacht, die kleinen Parteien und Wählergruppen mit einer verfassungswidrigen Regelungen, wie einer Sperrklausel im Kommunalwahlrecht, zu diskriminieren.“

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