Antrag auf Überprüfung der Kosten der Unterkunft (KdU) nicht erforderlich
Das Jobcenter Rhein-Erft hat heute eine Absprache zwischen der LINKEN im Kreistag und der Kreisverwaltung
umgesetzt und folgende Information auf seiner Webseite - www.jobcenter-rhein-erft.de/aktuelles/aktuell/news/detail/information-des-jobcenters-rhein-erft-zu-den-kosten-der-unterkunft.html eingestellt.
Das bedeutet, dass die Hartz IV-Berechtigten, denen die Mietzahlungen vom Jobcenter unter Berufung auf die Mietobergrenzen in dem Mietengutachten von Rödl & Partner gekürzt wurden, nicht jeweils einen Antrag auf Überprüfung ihrer Mietzahlungen stellen müssen. DIE LINKE. im Kreistag hatte hierzu eine Info-Kampagne begonnen und unter Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 03. Dezember 2018 ein entsprechendes Antragsformular in das Internet gestellt:
www.die-linke-im-kreistag-rhein-erft.de
Das Formular wurde schon von mehreren hundert Berechtigten abgerufen. Eine Vielzahl hat auch bereits entsprechende Überprüfungsanträge beim Jobcenter eingereicht. Das Jobcenter hat jetzt öffentlich – und damit rechtsverbindlich – zugesagt, dass die Überprüfung der gekürzten KdU-Bescheide nach rechtskräftigem Abschluss von Amts wegen rückwirkend ab 01. Januar 2018 erfolgen wird.
„Das ist eine gute Nachricht für die Hartz IV-Berechtigten im Kreis,“ erklärt Hans Decruppe, der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Kreistag. „Es ist erfreulich, dass unsere Absprache mit der Kreisverwaltung, die wir in der Sitzung des Kreisausschusses am 14. März getroffen haben, so reibungslos umgesetzt werden konnte. Das vermeidet sowohl unnötigen bürokratischen Aufwand in der Behörde. Aber auch unsere vorgesehenen Infostände vor den Jobcentern sind jetzt nicht mehr erforderlich.“
Decruppe erwartet, dass das Urteil des Sozialgerichts in den höheren Instanzen bestätigt werden wird und die Hartz IV-Berechtigten entsprechende Mietnachzahlungen erhalten werden. Es geht dabei insgesamt um Millionenbeträge. Ausweislich einer Anfrage der Linksfraktion im Bundestag – Drucksache 19/3073 – wurden in den vergangenen Jahren vom Jobcenter Rhein-Erft jeweils rund 3,5 Millionen EUR an beantragten Mietkosten für Hartz IV-Berechtigte nicht bewilligt. Diese Kürzungen betrafen 20 % der Antragsteller; d.h. jede fünfte der aktuell rund 17.000 Bedarfsgemeinschaft im Kreis war bzw. ist betroffen.