Bewilligung von Nachhilfe nach §28 Abs. 5 SGB II

Anfrage Sitzung des Sozialausschuss am 28.04.2022

Nachhilfe, die vom Jobcenter bewilligt wird (§28 Abs. 5 SGB II}, stellt für viele Kinder im SGB 11- Leistungsbezug eine wichtige Möglichkeit für außerschulische Bildung und Vertiefung der Lerninhalte dar. Die Leistungen sollten dabei einer größeren Zahl der Schüler:innen im SGB II-Bezug offenstehen,
weil
es
Versetzungsgefährdung
auch
gehen
um
~erufsaussichten
sollte.
Dennoch
und
ist
-chancen
laut
und
nicht
nur
Bildungsorganisationen
um
das
Antragsverfahren oft extrem umständlich, der Bewilligungszeitraum zu lang und die Kriterien für die
Leistungsbewilligung oft viel zu eng gefasst.
1
Vor diesem Hintergrund bitte ich als Kreistagsmitglied die Verwaltung gemäß § 26 Abs. 4 Satz
KrO NRW um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Nach welchen Kriterien (wie bspw. Noten) entscheidet das Jobcenter Rhein-Erft die
Förderungsfähigkeit ·von Nachhilfe nach §28 Abs. 5 SGB II? - Wo sind diese Kriterien
dokumentiert?
2. Wie viele Anträge nach §28 Abs 5 SGB II wurden beim Jobcenter Rhein-Erft in den Jahren
2019, 2020 und 2021 gestellt?
a.
Wie viele wurden davon in den einzelnen Jahren bewilligt?
b. Wie viele wurden davon in den einzelnen Jahren abgelehnt?
c.
Wie viele Widersprüche und Klagen gab es gegen abgelehnte Bescheide in den
einzelnen Jahren?
1 'vgl. KSTA Ausgabe Rhein-Erft vom 08.07 .2021, S. 29 - siehe Anlage- 2-
d. Wie viele davon waren erfolgreich?
3. Gibt es eine Statistik (z.B. beim Jobcenter, bei Schulen, der Schulsozialarbeit o.a.), wie viele
Anspruchsberechtigte es für Leistungen nach §28 Abs. 5 SGB II im Rhein-Erft-Kreis gibt?
4. Auf welche Schulformen gingen die nach §28 Abs. 5 Antragsstellenden in den Jahren 2019,
2020 und 2021? (bitte getrennt nach Jahr und Schulform auflisten)
5. Wie lange ist die durschnittlieh Bearbeitungsdauer für einen Antrag nach §28 Abs. 5 SGB II?
6. ln welcher Höhe standen dem Jobcenter Rhein-Erft in den Jahren 2019, 2020, 2021 jeweils
Mittel nach §28 Abs. 5 SGB II zur Verfügung?
7. ln welcher Höhe wurden diese Mittel in den Jahren 2019, 2020 und 2021 jeweils
ausgeschöpft?
8. Wie
kommt · das
Jobcenter
Rhein-Erft
dem
sozialrechtlichen
Aufklärungs-
und
Beratungsanspruch nach §§ j 3 f. SGB I in Bezug auf Nachhilfe nach §28 Abs. 5 SGB II nach