Bundesverfassungsgericht: 5 %-Sperrklausel im neuen Wahlrecht zum Bundestag verfassungswidrig!
Zum Urteil das Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2024 zur Änderung des Bundeswahlgesetzes erklärt der Fraktionsvorsitzende Hans Decruppe:
„Das Bundesverfassungsgericht musste wieder einmal die Arroganz der Berliner Ampel-Parteien in die Schranken weisen. Die Einführung einer reinen Fünf-Prozent-Sperrklausel im Wahlrecht, wie sie die Wahlrechtsänderung der Bundesregierung vorsah, ist verfassungswidrig. Es war der durchsichtige Versuch von SPD, Grünen und FDP, um auf diesem Wege kleine Parteien, insbesondere auch Die Linke, aus dem Parlament entsorgen zu können. Dieser Versuch ist damit gescheitert. Nach dem Urteil bleibt es dabei, dass – wie bisher – drei errungene Direktmandate (sog. Grundmandate) ausreichen, um in den Bundestag einzuziehen.
Nicht weniger politisch arrogant und demokratiefeindlich handelt die NRW-Landesregierung aus CDU und Grünen, die im Juli im Verein mit der SPD-Landtagsfraktion aus reinem Machtkalkül das Kommunalwahlrecht in NRW manipuliert und verfassungswidrig so verändert hat, dass bei der Zuteilung der Sitze in den Räten und Kreistagen die Stimmen für große Parteien mehr zählen als die Stimmen für kleinere Parteien oder Wählergruppen. Das ist eine krasse Verletzung der verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien und Wahlbewerber. Das darf keinen Bestand haben.
Wir prüfen deshalb derzeit eine Organklage gegen die erfolgte Änderung des Kommunalwahlgesetzes NRW vor dem Verfassungsgerichtshof NRW in Münster. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine juristische und politische Ermutigung, diesen Schritt zu gehen und Klage gegen den Landtag NRW einzureichen.“