Stellungnahme zum Entwurf der Leitentscheidung „Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlenrevier“ der Landesregierung vom 6.10.2020

Am gestrigen Tage wurde im Kreisausschuss des Rhein-Erft-Kreises eine Stellungnahme zum Entwurf der Landesregierung NRW für eine Leitentscheidung „Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlenrevier“ beraten (siehe Beschlussvorlage der Kreisverwaltung DrS-Nr. 392/2020). Im Gegensatz zum Jamaica-Bündnis aus CDU, Grünen und FDP sowie der SPD hat sich DIE LINKE als einzige Fraktion im Kreistag grundsätzlich kritisch zur beabsichtigten

Leitentscheidung positioniert und gegen die Stellungnahme der Verwaltung gestimmt. Zur Begründung ihrer Ablehnung hat DIE LINKE folgende Stellungnahme zu Protokoll gegeben: „Stellungnahme zum Entwurf der Leitentscheidung „Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlenrevier“ der Landesregierung vom 6.10.2020.

Für DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft ist der Entwurf aus mehreren Gründen abzulehnen. Bereits das sogenannte Kohleausstiegsgesetz, aus welchem die Leitentscheidung letztlich resultiert, hat nicht die versprochenen 1:1-Umsetzung des in der Kohlekommission ausgehandelten Kompromisses

gebracht. Durch die Leitentscheidung wird dieser Kompromiss weiter aufgeweicht.

Am gestrigen Tage wurde im Kreisausschuss des Rhein-Erft-Kreises eine Stellungnahme zum Entwurf der Landesregierung NRW für eine Leitentscheidung „Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlenrevier“ beraten (siehe Beschlussvorlage der Kreisverwaltung DrS-Nr. 392/2020). Im Gegensatz zum Jamaica-Bündnis aus CDU, Grünen und FDP sowie der SPD hat sich DIE LINKE als einzige Fraktion im Kreistag grundsätzlich kritisch zur beabsichtigten Leitentscheidung positioniert und gegen die Stellungnahme der Verwaltung gestimmt. Zur Begründung ihrer Ablehnung hat DIE LINKE folgende Stellungnahme zu Protokoll gegeben: „Stellungnahme zum Entwurf der Leitentscheidung „Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlenrevier“ der Landesregierung vom 6.10.2020 Für DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft ist der Entwurf aus mehreren Gründen abzulehnen. Bereits das sogenannte Kohleausstiegsgesetz, aus welchem die Leitentscheidung letztlich resultiert, hat nicht die versprochenen 1:1-Umsetzung des in der Kohlekommission ausgehandelten Kompromisses gebracht. Durch die Leitentscheidung wird dieser Kompromiss weiter aufgeweicht. In der Leitentscheidung wird ein Ausstiegsdatum von 2038 zementiert. Es werden im Prinzip ohne Nachweis die Überlegungen und Ansichten von RWE-Power übernommen. Beispielhaft sei hier die „alternativlose“ Massengewinnung im Bereich der sogenannten „Manheimer Bucht“ genannt. Hierzu gibt es keinerlei unabhängige, durch die Landesregierung veranlasste Begutachtung, obwohl es auch aus dem wissenschaftlichen Raum hier ernste Bedenken gegen die „alternativlose“ Notwendigkeit besteht. Ein weiterer Punkt ist in unseren Augen der fehlende Nachweis der „energiepolitischen Notwendigkeit“ der Braunkohlenverstromung in NRW über 2030 hinaus. Zwar wird im Kohleausstiegsgesetz (einem Bundesgesetz) diese Notwendigkeit betont. Wir zweifeln allerdings an, dass dies eine Bescheinigung bzw. einen wissenschaftlich begründeten Nachweis durch die Landesregierung ersetzten kann bzw. darf. Im Entwurf verweist die Landesregierung auf diese (bundesgesetzliche) Bindung und weicht somit der Verantwortung aus. Hinzu kommt, dass das EU-Parlament im Oktober beschlossen hat, das europäische Klimaschutzziel bis 2030 auf -60 % Treibhausgasemissionen zu erhöhen. Mit dem vorgelegten Entwurf ist dieses Ziel nicht zu erreichen. Es müsste eine Kohlausstieg wesentlich früher als 2038 erfolgen. Somit ist die Leitentscheidung mit ihrem Inkrafttreten schon überholt. Die Leitentscheidung hat zwingend die EU-Positionen zu beachten (siehe auch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.11.2013, 1 BVR 3139/08; 1 BVR 3386/08, sog. „Garzweiler-Urteil“). Wenn man diese EU-Ziel erreichen will, muss die Fördermenge der Braunkohle im Rheinischen Revier deutlich mehr als bisher geplant begrenzt werden. Wie am Beispiel der ehemals als „alternativlos“ bezeichneten Notwendigkeit der Umsiedlung von Morschenich und Manheim ersichtlich, ist es ein großer Fehler, mit Entscheidungen über fast 20 Jahre hinaus Fakten zu schaffen, die sich im Nachhinein als unnötig herausstellen. Der vorgelegte Entwurf nimmt für sich in Anspruch, einen verlässlichen Rahmen für Vorgaben für die Fachplanung zu geben. Der Rahmen sieht allerding den Schutz und Erhalt von Naturgütern, des Freiraumes und der Wälder in seiner Abwägung stets als nachrangig an. Wie auch den Schutz der von Umsiedlung bedrohten Dörfer und den dort lebenden Menschen. Dies gilt natürlich insbesondere auch für den Erhalt des Hambacher Waldes, eben eine zentrale Forderung des Kohlekompromisses. Ohne Vernetzung mit den anderen Bürgewäldern, welche durch die sogenannte „Manheimer Bucht“ unmöglich wird, kann es auf Dauer auch keinen Hambacher Wald mehr geben. Die Leitentscheidung stellt den Erhalt des Hambacher Waldes nicht sicher. Fazit: Für DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft ist es im Ergebnis nicht ausreichend, den Entwurf der neuen Leitentscheidung punktuell zu kritisieren. Wir können daher dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen.“ Bemerkenswert – nicht zuletzt für die Umwelt- und Klimaschutzbewegung - war auch die Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Erhalt des Hambacher Waldes. In dem schon aus dem Januar d.J. stammenden und wegen Corona und der Kommunalwahl mehrfach verschobenen Antrags wurde gefordert: „Eine Insel- oder Halbinsellage des Hambacher Waldes muss nach Beendigung des Tagebaues Hambach unbedingt vermieden werden. Manheim darf nicht abgebaggert werden.“ Als erster und am schärfsten positionierte sich der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag Elmar Gillet gegen diesen Antrag und stimmte zusammen mit dem Jamaica-Bündnis den Antrag nieder. Lediglich das Kreistagsmitglied Dr. Friederike Seydel von den Grünen enthielt sich. Die SPD nahm an der Abstimmung nicht teil.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Decruppe

Fraktionsvorsitzender DIE LINKE im Kreistag Rhein-Erft.