Entschädigungszahlungen an Kohlekonzerne gleicht der Methode Cum-EX

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Nach Presseberichten sollen die Kohle-Konzerne für die Stilllegung ihrer Kraftwerke im Rahmen des Kohleausstiegs 4,35 Milliarden aus der Staatskasse erhalten. Ein erheblicher Teil der Gelder soll an RWE gehen. Dazu erklären Peter Singer, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. im Regionalrat Köln und Mitglied des Braunkohlenausschuss, sowie Hans Decruppe, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft: „Die vorgesehenen Entschädigungszahlungen für die Stilllegung von Kohlekraftwerken erinnern uns doch sehr an die Methode „Cum Ex“. Auch da wurden Kosten von geldgierigen Unternehmen – Umsatzsteuerzahlungen – mehrfach vom Staat zurückgefordert.

Auch jetzt soll der Staat offensichtlich zum zweiten Mal gemolken werden, denn die Kohle-Konzerne haben ihre stillzulegenden, bis zu 50 Jahre alten Kraftwerke und sonstigen Anlagen in der Buchhaltung längst abgeschrieben, d.h. bei den Steuerzahlungen in Abzug gebracht. Sie wurden für ihre unternehmerischen Investitionen also bereits einmal von der Gesellschaft entschädigt. Wenn sie jetzt nochmal Entschädigung fordern und erhalten sollten, wird der Steuerzahler ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Das wäre nicht gerechtfertigt. Soweit die Konzerne auf Verlust von möglichen Gewinnen verweisen, ist in rechtlicher Hinsicht zu betonen, dass Gewinnerwartungen keine nach dem Grundgesetz geschützten Eigentumspositionen sind. Die Enttäuschung, keinen Profit mehr erwirtschaften zu können, gehört zum normalen Unternehmer-Risiko in einer kapitalistisch organisierten Wirtschaft.“ DIE LINKE. im Kreistag und Regionalrat fordern daher: „Wenn tatsächlich Gelder an RWE und andere Kohlekonzerne fließen sollten, dann müssen die Gelder mit zwingenden und kontrollierbaren ökologischen und sozialen Auflagen versehen werden, dass sie für Investitionen in erneuerbare Energien und zur Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze in den Kohlerevieren eingesetzt werden.“