Ergänzungsantrag zum Beschlussvorschlag „Förderprogramm für Solaranlagen und Ladeinfrastruktur im Rhein-Erft-Kreis“

Sitzung des Kreistags am 01.06.2023 

Hier: Ergänzungsantrag zum Beschlussvorschlag „Förderprogramm für Solaranlagen und Ladeinfrastruktur im Rhein-Erft-Kreis“ – Drucksache 51/2023

Sehr geehrter Herr Landrat,

zum Tagesordnungspunkt 14 in der Sitzung des Kreistages am 01. Juni 2023

Förderprogramm für Solaranlagen und Ladeinfrastruktur im Rhein-Erft-Kreis“

und zum Beschlussvorschlag der Verwaltung in der Drucksache 51/2023 stellt die Fraktion DIE LINKE folgenden Ergänzungsantrag zur Abstimmung:

Der Text des Beschlussvorschlags Drucksache 51/2023 wird ergänzt durch einen nachfolgenden 2. Absatz mit dem Wortlaut:

Die Förderkriterien und die Höhe der Förderleistungen für Solaranlagen und Ladeinfrastruktur werden nach sozialen Kriterien gestaffelt. Die Kriterien und die soziale Staffelung der Förderhöhe ergeben sich aus der Begründung zu diesem Ergänzungsantrag.

Begründung:

1. Die grundsätzliche Intention der mit dem Beschlussantrag der Verwaltung verfolgten „Energieoffensive Rhein-Erft-Kreis“ ist sehr zu begrüßen.

Die Fraktion DIE LINKE hatte in den vergangenen Jahren wiederholt mit Anfragen und Anträgen auf das völlig unzureichende Ausbautempo von regenerativen Energien im Kreisgebiet hingewiesen. Dass im neuen Kreishaushalt jährlich Fördermittel für den privaten Solarausbau in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden, wird von uns ausdrücklich unterstützt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen in die Energiewende einbezogen werden und sich am Klimaschutz aktiv beteiligen können. Diese Beteiligung ist im öffentlichen Interesse zu fördern.

2. Allerdings ist der Grundsatz zu beachten:

                „Klimaschutz darf nicht nur grün, sondern muss stets auch sozial sein.“

Ohne Beachtung von sozialer Gerechtigkeit sind Maßnahmen des Klimaschutzes zum Scheitern verurteilt. So wäre es für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis nicht nachvollziehbar, wenn vermögende oder gut verdienende Personen, die sich ohne Probleme ein teures Elektroauto leisten können, auch noch ihre Photovoltaik-Anlage und die Ladeinfrastruktur für ihr E-Auto aus der Kreiskasse – also vom Steuerzahler – subventionieren lassen und eine gleich hohe Förderung erhalten wie Menschen mit kleinem Haushaltseinkommen oder Geringverdiener, die aktuell in besonderer Weise unter den extrem gestiegenen Energiekosten leiden müssen.

Deshalb ist es unverzichtbar, die vorgesehenen Förderleistungen nach sozialen Kriterien zu staffeln.

Es sollten daher folgende Fördergrundsätze gelten:

  1. Die Förderung ist auf von Antragstellerinnen und Antragstellern mit einem jährlich (d.h. im Jahr vor der Antragstellung) zu versteuernden Haushaltseinkommen bis zu 100.000 Euro zu begrenzen.
     
  2. Der in der Sachdarstellung des Beschlussvorschlags der Verwaltung

„Geplante Förderkatalog“ wird wie folgt modifiziert:

  • Neuinstallation von PV-Anlagen auf Dächern oder an Fassaden (Förderung ab 5 kWp): Pauschal 1.000 Euro ;bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis zu 50.000 Euro: 2.500 Euro.
  • Neuinstallation von PV-Anlagen auf dem Balkon (Stecker-Solargeräte mit 150 bis 600 VA-Wechselrichterleistung): Pauschal 200 Euro; bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis zu 50.000 Euro: 500 Euro.
  • Batteriespeicher in Kombination mit einer vorhandenen oder neuen PV-Anlage (Förderung ab 5 kWh): Pauschal 500 Euro; bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis zu 50.000 Euro: 1.000 Euro.
  • Neuinstallation von Solarthermieanlagen: Pauschal 500 Euro; bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis zu 50.000 Euro: 1.000 Euro.
  • Die vorgesehene Förderung von Ladeeinrichtungen für E-Autos wird ersatzlos gestrichen.

3. Familien mit Kindern sollen vorrangig vor anderen Antragstellern gefördert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

    Hans Decruppe

(Fraktionsvorsitzender)