Kostensteigerung beim geplanten Haus der Bildung

Am heutigen Tage berät der Kreisausschuss in nichtöffentlicher Sitzung über die bekannt gewordenen Kostensteigerungen beim geplanten Haus der Bildung. Nach internen Berechnungen der Kreisverwaltung, über die in der Lokalpresse bereits berichtet wurde, droht eine Verdoppelung der Kosten von 11 auf rund 21 Mio. EUR.

Machbarkeitsstudie ohne Aussage zu Kostenrisiken

Entgegen der Darstellung des Kreises liegt die Ursache aber keineswegs in veralteter Technik und Asbestfunden, sondern hat ihren Grund in einem fehlerhaften Gutachten der vom Kreis mit einer „Machbarkeitsstudie“ beauftragten DERICHS u KONERTZ Projektmanagement GmbH. Dieses Gutachten und eine öffentliche Kurzpräsentation der „Machbarkeitsstudie“ im Schulausschuss am 01. März 2023 waren Grundlage dafür, dass der Kreistag einstimmig dafür votierte, grünes Licht für die Planungen des Projekts „Haus der Bildung“ zu geben. Das Gutachten hat jedoch – wie jetzt erkennbar wird - eklatante Mängel, denn es fehlt an jeglicher Risikobewertung. Obwohl den Gutachtern das Baujahr des Objekts des Salvatorianerinnen-Klosters in Kerpen-Horrem bekannt war und deshalb aus baufachlicher Sicht veraltete Technik und Schadstofffunde (wie Asbest) zu erwarten waren, gehen die Gutachter mit keinem Wort darauf ein. Auch erfolgte keine Analyse oder die Bewertung eventueller Kostenrisiken.

Hans Decruppe, der Vorsitzende der Fraktion Die Linke/BSW/+ im Kreistag, kritisiert das Gutachten mit deutlichen Worten:

„Das Projekt sollte mit der Studie – wie der Name sagt – offensichtlich machbar gemacht werden. Wenn auf jede kritische Analyse und jede Bewertung von Risiken, insbesondere auf eine Bewertung der fachlich allseits bekannten Kostenrisiken bei Bauprojekten verzichtet wird, dann geht es um Gefälligkeit im Interesse des Auftraggebers, sprich des Landrats.
Andererseits müssen sich die Mitglieder der Fachausschüsse und des Kreistags als technische und juristische Laien darauf verlassen können, dass die ihnen von der Verwaltung vorgelegten Expertisen fachlich korrekt sind. Sonst sind Gutachten und Studien als Grundlage für wichtige politische Entscheidungen, deren Kostenfolgen die Bürger zu tragen haben, unbrauchbar. Um politisch brauchbar zu sein, müssen Gutachten daher stets auch die Kosten- und ggf. Kostensteigerungsrisiken bewerten und zugleich anraten, welche Maßnahmen gegen die Risiken ergriffen werden können. Das alles fehlt in der so bezeichneten Machbarkeitsstudie.

Damit erlebt die Kreisverwaltung bereits zum vierten Mal das Versagen von beauftragten externen Gutachtern. An das europarechtlich fehlerhafte Gutachten von PriceWaterCoopers Legal zur Organisation des öffentlichen Busverkehrs im Kreis vom Februar 2016, an die vom Sozialgericht Köln im Dezember 2018 festgestellte Rechtsunwirksamkeit des Konzepts der Fa. Rödl & Partner zur Regelung der Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger und an den in 2021 gescheiterten Entwurf für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Förderschulen, erstellt durch die GEBIT Münster GmbH & Co.KG, sei an dieser Stelle erinnert.“

Für ergänzende Auskünfte und Erläuterungen steht der Unterzeichner gern zur Verfügung.

Bergheim, den 18.07.2024

Hans Decruppe

(Fraktionsvorsitzender)

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