Öffentlich geförderte Beschäftigung statt Hartz IV - LINKE im Kreistag Rhein-Erft startet Initiative

Die Kreistagsfraktion DIE LINKE hat die Initiative ergriffen, einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor für Hartz IV-Empfänger*innen im Kreis zu schaffen. In einem ersten Gespräch mit den Kreistagfraktionen CDU, SPD, FDP Freie Wähler/Piraten am Dienstag, den 23.04.18, wurden die grundsätzlichen Überlegungen für einen solchen Beschäftigungssektor erläutert.

 

„Die Statistik des Jobcenters zeigt, dass Hartz IV ungeeignet ist, Menschen in Arbeit zu bringen,“ sagt Hans Decruppe, der Fraktionsvorsitzende der LINKEN. „Anfang des Jahres gab es 6.972 Langzeitarbeitslose; das waren 42,5% aller Arbeitslosen im Kreis. Und diese Statistik ist noch geschönt, weil Menschen, die an Weiterbildungs- oder Arbeitsmaßnahmen teilnehmen, länger als 6 Wochen krank sind oder schlicht älter als 58 Jahre sind, nicht als langzeitarbeitslos zählen, obwohl sie es natürlich sind.“

Die Kreistagsfraktion DIE LINKE hat die Initiative ergriffen, einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor für Hartz IV-Empfänger*innen im Kreis zu schaffen. In einem ersten Gespräch mit den Kreistagfraktionen CDU, SPD, FDP Freie Wähler/Piraten am Dienstag, den 23.04.18, wurden die grundsätzlichen Überlegungen für einen solchen Beschäftigungssektor erläutert.

„Die Statistik des Jobcenters zeigt, dass Hartz IV ungeeignet ist, Menschen in Arbeit zu bringen,“ sagt Hans Decruppe, der Fraktionsvorsitzende der LINKEN. „Anfang des Jahres gab es 6.972 Langzeitarbeitslose; das waren 42,5% aller Arbeitslosen im Kreis. Und diese Statistik ist noch geschönt, weil Menschen, die an Weiterbildungs- oder Arbeitsmaßnahmen teilnehmen, länger als 6 Wochen krank sind oder schlicht älter als 58 Jahre sind, nicht als langzeitarbeitslos zählen, obwohl sie es natürlich sind.“

Decruppe sieht einen Lösungsansatz darin, die Hartz IV-Leistungen (Regelsatz, Kosten der Unterkunft und Sozialversicherung; derzeit zusammen rund 991 EUR) umzuwandeln in einen Vergütungsbestandteil für Beschäftigungsmaßnahmen. Das war in der Vergangenheit rechtlich nicht möglich. CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag jetzt vereinbart, dass sie dieses Konzept durch Änderung des Sozialgesetzbuches möglich machen wollen. Ebenfalls haben sie vereinbart, dass jährlich eine Milliarde EUR zusätzlich zur Finanzierung solcher Beschäftigungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.