Solarförderung durch den Kreis: Linke fordert soziale Kriterien

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Kreistag Rhein-Erft beschlossen, in den nächsten Jahren einen Betrag von jeweils 1 Million Euro jährlich im Kreishalt für die Förderung der Installation von Solaranlagen an privaten Gebäuden zur Verfügung zu stellen. Jetzt hat die Kreisverwaltung einen Förderkatalog vorgelegt, der vom Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 01.06.2023 beschlossen werden soll. Dieser Katalog sieht u.a. vor, dass für die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen pauschal ein Betrag von 1.000 Euro beantragt werden kann, für Balkon-Anlagen (Stecker-Solargeräte) pauschal 200 Euro und für Ladeeinrichtungen für E-Autos ebenso 200 Euro. Die Einzelheiten sind der Drucksache 51/2023 zu entnehmen.

 

Die Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft kritisiert, dass im dem Förderkatalog soziale Aspekte bei der vorgesehenen Solarförderung überhaupt keine Rolle spielen. Die Linke hat deshalb einen Änderungsantrag gestellt, der vorsieht, dass die Förderleistungen nach sozialen Kriterien gestaffelt werden.

Pressemitteilung:

Solarförderung durch den Kreis: 

Linke fordert soziale Kriterien

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Kreistag Rhein-Erft beschlossen, in den nächsten Jahren einen Betrag von jeweils 1 Million Euro jährlich im Kreishalt für die Förderung der Installation von Solaranlagen an privaten Gebäuden zur Verfügung zu stellen. Jetzt hat die Kreisverwaltung einen Förderkatalog vorgelegt, der vom Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 01.06.2023 beschlossen werden soll. Dieser Katalog sieht u.a. vor, dass für die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen pauschal ein Betrag von 1.000 Euro beantragt werden kann, für Balkon-Anlagen (Stecker-Solargeräte) pauschal 200 Euro und für Ladeeinrichtungen für E-Autos ebenso 200 Euro. Die Einzelheiten sind der Drucksache 51/2023 zu entnehmen.

Die Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft kritisiert, dass im dem Förderkatalog soziale Aspekte bei der vorgesehenen Solarförderung überhaupt keine Rolle spielen. Die Linke hat deshalb einen Änderungsantrag gestellt, der vorsieht, dass die Förderleistungen nach sozialen Kriterien gestaffelt werden.

Der Fraktionsvorsitzende Decruppe erklärt zur Begründung des Antrags:

„Klimaschutz darf nicht nur grün, sondern muss auch stets sozial sein!“

Decruppe argumentiert: „Ohne Beachtung von sozialer Gerechtigkeit sind Maßnahmen des Klimaschutzes zum Scheitern verurteilt. Das hat der Landrat in dem von ihm vorgelegten Förderkatalog übersehen. So ist es nicht nachvollziehbar, wenn vermögende oder gutverdienende Personen, die sich ohne Probleme ein teures Elektroauto leisten können, auch noch ihre Photovoltaik-Anlage und die Ladeinfrastruktur für ihr E-Auto aus der Kreiskasse – also vom Steuerzahler – subventionieren lassen und eine gleich hohe Förderung erhalten wie Menschen mit kleinem Haushaltseinkommen oder Geringverdiener, die aktuell in besonderer Weise unter den extrem gestiegenen Energiekosten leiden müssen. Deshalb ist es unverzichtbar, die vorgesehenen Förderleistungen nach sozialen Kriterien zu staffeln.“

Der Änderungsantrag der Linken sieht daher vor, dass Antragsteller ab einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 100.000 Euro grundsätzlich keine Förderung erhalten und dass die Förderung von Ladeeinrichtungen für E-Autos, die sich derzeit nur Besserverdienende leisten können, gestrichen werden.

Im Gegenzug sollen Antragsteller mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von weniger als 50.000 Euro höhere Förderleistungen als bislang vorgesehen erhalten; z.B. 2.500 Euro für die Neuinstallation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und 500 Euro für Balkon-Anlagen. Die weiteren Einzelheiten können dem beigefügten Antrag entnommen werden.

„Wir hoffen, mit unseren Vorschlägen den Landrat und eine soziale Mehrheit im Kreistag überzeugen zu können. Denn nur so kann im Kreis die Breite der Bevölkerung in die Energiewende einbezogen und sich aktiv im öffentlichen Interesse am Klimaschutz beteiligen,“ betont Decruppe die Zielsetzung der Linken.