Über 2,2 Millionen Euro Wohnkostenlücke bei Hartz IV im Rhein-Erft-Kreis – Jede 7. Bedarfsgemeinschaft ist betroffen
DIE LINKE. im Kreistag drängt auf Abhilfe "Im Rhein-Erft-Kreis mussten sich im vergangenen Jahr 2.165 Haushalte im SGB-II-Bezug einen Teil ihres ohnehin zu niedrig angesetzten Existenzminimums vom Munde absparen, um ein Dach über dem Kopf zu haben", stellt Hans Decruppe, der Fraktionsvorsitzender der Linken im Kreistag kritisch fest. Er verweist dabei auf aktuelle Zahlen der Bundesregierung, die aus der Antwort auf die Kleine Anfrage "Wohnkostenlücke 2021" der LINKEN im Deutschen Bundestag hervorgehen (Bundestagsdrucksache 20/3018 - <https://dserver.bundestag.de/btd/20/030/2003018.pdf> dserver.bundestag.de/btd/20/030/2003018.pdf). Demnach ist im Rhein-Erft-Kreis jeder siebte Haushalt (15 Prozent) im Hartz-IV-Bezug davon betroffen, dass vom Jobcenter geringere Unterkunftskosten anerkannt wurden, als tatsächlich anfallen
Über 2,2 Millionen Euro Wohnkostenlücke bei Hartz IV im Rhein-Erft-Kreis – Jede 7. Bedarfsgemeinschaft ist betroffen . Im Durchschnitt mussten die betroffenen Haushalte Monat für Monat 87,48 Euro ihres Existenzminimums dafür verwenden, um Miete und Heizung bezahlen können. In Single-Haushalten entspricht dieser Betrag einem Fünftel des monatlichen Regelbedarfes, (umgangssprachlich auch Regelsatz genannt) von aktuell nur 449 Euro. Insgesamt wurden den Haushalten armer Menschen im Kreisgebiet so 2,273 Millionen Euro vorenthalten, weil deren Wohnungen angeblich zu teuer seien. Stefanos Dulgerakis, sozialpolitischer Sprecher der LINKEN im Kreistag Rhein-Erft, erklärt dazu: "Das grundlegende Problem der unvollständigen Übernahme der Wohnkosten muss auf der Bundesebene gelöst werden. Damit sich das Problem im Rhein-Erft-Kreis nicht mit den zusätzlichen Belastungen der Betroffenen durch die steigenden Energiekosten aufschaukelt und so Menschen in die Wohnungslosigkeit gedrängt werden, erwarte ich vom Jobcenter einen problembewussten Umgang mit den bestehender Richtlinien für die Übernahme der Wohnungskosten und eine Prüfung, ob diese noch den realen Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt entsprechen. Die Linke wird das im Sozialausschuss zum Thema machen!" Und Decruppe ergänzt: „Wir erwarten, dass die Verwaltung jetzt zeitnah eine Überarbeitung der Regelungen zur Höhe Kosten der Unterkunft (KdU) vorlegt. Angesichts der aktuellen Belastungen der Menschen bei Miete und Nebenkosten muss das sehr schnell geschehen. Die von der Verwaltung vorgesehene turnusmäßige Erhöhung der KdU erst ab dem Jahr 2024, wie uns auf Anfrage im Sozialausschuss mitgeteilt wurde, kommt viel zu spät. Es kann nicht sein, dass man die Menschen in der Grundsicherung im Regen stehen lässt. “ In der Anlage ist die Anfrage zur Wohnkostenlücke im Auszug beigefügt (aus: Bundestagsdrucksache 20/3018).
Dateien
- PM Wohnkostenlücke bei Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften im Rhein-Erft-Kreis - 20-09-22.pdf
PDF-Datei (47 KB) - Drucksache 20/3018
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