Strittige Mietobergrenzen für Hartz IV auf Initiative der Linken aufgehoben

Alte Mietobergrenzen für Hartz IV auf Initiative der Linken aufgehoben.

Neues „schlüssiges Konzept“ für den Rhein-Erft-Kreis kommt spätestens am 01. Februar 2020.

Alle von Kürzung der Kosten der Unterkunft betroffenen Hartz IV-Empfänger sollen vom Jobcenter angeschrieben werden und „Überprüfungsantrag“ stellen.

Auf Initiative der Fraktion DIE LINKE hat der Sozialausschuss im Kreistag in seiner heutigen Sitzung am 06.11.2019 die bisherigen, gerichtlich strittigen Mietobergrenzen für Hartz IV-Empfänger mit Wirkung spätestens zum 31. Januar 2020 aufgehoben. Dieser Initiative hatten sich die Fraktionen der CDU, FDP und Grünen sowie die Fraktionen von SPD und Freien Wähler/Piraten angeschlossen. Dementsprechend wurde ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen in den Sozialausschuss eingebracht.
Auf Nachfrage der LINKEN teilte die Kreisverwaltung in diesem Zusammenhang mit, dass sie bereits ein neues „schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Höhe der Kosten der Unterkunft (KdU) in Auftrag gegeben habe. Beauftragt worden sei die Fa. Empirica. Die danach geltenden Mietobergrenzen sollen spätestens ab 01.02.2020 zur Anwendung kommen.
Damit die Hartz IV-Empfänger, die in der Vergangenheit von unrechtmäßigen Kürzungen ihrer Mietzuschüsse betroffenen waren, rückwirkend (bis zum 01.01.2018) ihre Nachzahlungen erhalten, wurde das Jobcenter angewiesen, die Betroffenen anzuschreiben, damit sie einen sog. „Überprüfungsantrag“ auf Nachzahlung von KdU-Leistungen stellen können. Entsprechend soll bei Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch XII verfahren werden, also Menschen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.
Die Fraktion DIE LINKE im Kreistag ist mit diesem Ergebnis sehr zufrieden. Stefanos Dulgerakis, der DIE LINKE im Sozialausschuss vertritt, erklärt: „Wir schaffen mit dem Beschluss Rechtssicherheit. Das ist ein Erfolg für die betroffenen Hartz IV-Empfänger und ein Erfolg für den Einsatz der Linken.“
Der Fraktionsvorsitzende der Linken im Kreistag, Hans Decruppe, ergänzt: „Wir sehen unsere Aufgabe jetzt darin, die betroffenen Hartz IV-Empfänger sowie die gleicher Maßen betroffenen Sozialhilfe- und Grundsicherungssicherungsempfänger bei den notwendigen „Überprüfungsanträgen“ zu beraten und zu unterstützen. Wir planen eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auch vor Jobcentern und Tafeln, sowie die Durchführung von Informationsabenden in den einzelnen Städten.“
Die erste Info-Veranstaltung zum Thema Kosten der Unterkunft (KdU) steht schon fest: Am 3.12.2019 in Frechen im Ratskeller. In jedem Fall kann sich jeder Betroffene an die Sozialberatung der Linken wenden.