Gemeinsamer Antrag mit SPD zum MobilPass

Sitzung des Ausschusses für Soziales und Generationen am 22. November 2023

- Gemeinsamer Antrag der SPD Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vom 13.11.2023 -

Sehr geehrter Herr Halbritter,

die SPD-Fraktion im Kreistag Rhein-Erft und die Fraktion DIE LINKE im Kreistag Rhein-Erft werden in der
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Generationen am 22.11.23 zum Tagesordnungspunkt A 5

„MobilPass zum Erwerb des Deutschlandtickets sozial automatisch, d.h. ohne separaten Antrag, an Bürger-
geldberechtigte erteilen“

den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen:

  1. Bürgergeldberechtigte sollen den ihnen zustehenden MobilPass zum Erwerb des „Deutschlandtickets sozial“ vom Jobcenter automatisch mit der Erteilung des Bescheids über Bürgergeld erhalten. Eine gesonderte Antragstellung beim Jobcenter auf Erteilung des MobilPasses soll zukünftig nicht mehr notwendig sein.
  2. Die Vertreter des Rhein-Erft-Kreises in der Trägerversammlung des Jobcenter Rhein-Erft werden beauftragt, darauf hinzuwirken, dass Ziffer 1. dieser Beschlussfassung organisatorisch umgesetzt wird.
  3. Die Umsetzung der Organisationsänderung soll unverzüglich erfolgen, damit das Deutschlandticket sozial von den Berechtigten zum 01. Januar 2024 in Anspruch genommen werden kann.

Begründung:

Ab dem 01. Januar 2024 werden die im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen, so auch die kreiseigene Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG), das „Deutschlandticket sozial“ anbieten. Es kostet 39 Euro pro Monat und ist als Abonnement erhältlich. Voraussetzung zum Erwerb des „Deutschlandticket sozial“ im Rhein-Erft-Kreis ist, dass der Erwerber einen gültigen sog. „MobilPass“ besitzt.
Siehe: https://www.vrs.de/presse/artikel/deutschlandticket-sozial-im-vrs-ab-01-januar-2024-gueltig.

Zum Bezug des „Deutschlandticket sozial“ berechtigt sind nach der Pressemitteilung des VRS Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz sowie Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen, und dies mit einem MobilPass als Berechtigungsausweis nachweisen. Die Einzelheiten des MobilPass sind im VRS-Gemeinschaftstarif festgelegt.
Siehe: https://www.vrs.de/fileadmin/Dateien/Downloadcenter/Tarif/VRS_Gemeinschaftstarif_01082023.pdf.

Der Antrag für den MobilPass ist bürokratisch, umständlich und überflüssig.

Obwohl der MobilPass allen genannten Sozialleistungsberechtigten ohne gesonderte Begründung und ohne zusätzliche rechtliche Voraussetzungen zusteht, muss der MobilPass gleichwohl mit gesondertem Antrag – d.h. zusätzlich zum Antrag auf Sozialleistungen – angefordert werden.

In der Praxis sieht es leider so aus, dass die Bürgergeldberechtigten diesen Anspruch vielfach nicht kennen und bei Ihrer Vorsprache im Jobcenter regelmäßig nicht oder nicht ausreichend über den MobilPass und die zusätzliche Antragstellung informiert werden; dies entgegen den umfassenden sozialrechtlichen Aufklärungspflichten nach §§ 13 f. SGB I.

Geht man auf die Webseite des Jobcenters, findet man auf der Unterseite
https://www.jobcenter-rhein-erft.de/buergergeld/leben.html den Hinweis:

"Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie vergünstigte Tickets für Busse und Bahnen kaufen. Den MobilPass erhalten Sie in den Geschäftsstellen des Jobcenters. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des VRS."

Dabei gibt der VRS, auf den verlinkt wird, keinerlei weitere für Bürgergeldberechtigte relevante Informationen.

An anderer Stelle der Jobcenter-Webseite findet man nur den Verweis auf die Hotline: 02234-93698-800. Ruft man dort an, ist die freundliche Stimme überfordert, Informationen zum MobilPass zu geben. Sie weiß auch nicht, ob es einen Antrag für den MobilPass (z.B. zum Download) gibt, ob man einen Antrag digital stellen kann usw. Allerdings erklärt die freundliche Stimme, dass sie ein „Ticket einstellen“ und an die zuständige Leistungsabteilung senden werde, damit der erforderliche Antrag und ggf. ergänzende Informationen per Post übersandt werden könnten; der ausgefüllte und unterschriebene Antrag müsse dann vom „Kunden“ wieder beim Jobcenter eingereicht werden.

Im Interesse aller Beteiligten: Den gesonderten Antrag für den MobilPass abschaffen.

Vor dem Hintergrund dieser Praxis eines bürokratischen, umständlichen – und in der Sache völlig unnötigen – Antragsverfahrens wäre es effektiv und im Interesse aller Beteiligten (der Berechtigten, der Mitarbeiter im Jobcenter und im Kosteninteresse der Allgemeinheit), das Verfahren zur Erteilung des MobilPasses so zu vereinfachen, dass der Antrag auf Bürgergeld zugleich als Antrag auf den MobilPass verstanden wird und der MobilPass daher gleichzeitig mit dem Bürgergeldbescheid dem Berechtigten erteilt und übermittelt wird.

Inzwischen hat z.B. die Stadt Bonn das Verfahren für den sog. „Bonn-Ausweis“ entsprechend geändert. Wie die Bonner Lokalpresse am 04.11.23 berichtete, muss dieser Ausweis, der in Bonn u.a. für Bürgergeldbezieher zum Erwerb des „Deutschlandtickets sozial“ berechtigt, nicht mehr beantragt werden, sondern wird automatisch an die Berechtigten versandt.

Demgemäß sollten die Verfahren auch im Jobcenter Rhein-Erft mit dem Ziel der Vereinfachung und Entbürokratisierung organisatorisch geändert und umgestellt werden. Für diese Organisationsänderung ist die Trägerversammlung des Jobcenters gemäß § 44 c Abs. 2 SGB II zuständig. Die Vertreter des Rhein-Erft-Kreises in der Trägerversammlung sollten daher durch Beschluss des Kreistags entsprechend beauftragt werden.

Da das Deutschlandticket sozial ab 01. Januar 2024 in Anspruch genommen werden kann, muss die Umsetzung der Organisationsänderung unverzüglich erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

  Dierk Timm

(Vorsitzender der SPD-Fraktion)

  Hans Decruppe

(Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE)