Kreistag beschließt auf Antrag der LINKEN: Verwaltung soll Tariftreue und Mindestlohn schärfer überwachen.

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Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. hat der Kreistag Rhein-Erft in seiner Sitzung am 02.06.2016 einstimmig beschlossen, bei Aufträgen an Fremdfirmen die Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG NRW) und die Zahlung des Mindestlohns schärfer zu überwachen.

Anlass der Beschlussfassung war die Vergabe eines Auftrags für den sog. Schülerspezialverkehr, d.h. den Bustransport von Kindern mit Behinderung an eine vom Kreis getragene Förderschule. Nach den gesetzlichen Vergabekriterien erhält bei Ausschreibungen jeweils der günstigste Anbieter den Auftrag. DIE LINKE. hatte jedoch Hinweise, dass das günstigste Angebot darauf beruhen könnte, dass an den Personalkosten massiv „gespart“ wird. Das Angebot des günstigsten Anbieters lag nämlich 15 % bzw. 33 % unter den Angeboten der konkurrierenden Transportunternehmen. Auch hatte es anderenorts arbeitsgerichtliche Klageverfahren gegen den vorgesehenen Auftragnehmer wegen Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohnes gegeben.

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. hat der Kreistag Rhein-Erft in seiner Sitzung am 02.06.2016 einstimmig beschlossen, bei Aufträgen an Fremdfirmen die Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG NRW) und die Zahlung des Mindestlohns schärfer zu überwachen.
Anlass der Beschlussfassung war die Vergabe eines Auftrags für den sog. Schülerspezialverkehr, d.h. den Bustransport von Kindern mit Behinderung an eine vom Kreis getragene Förderschule. Nach den gesetzlichen Vergabekriterien erhält bei Ausschreibungen jeweils der günstigste Anbieter den Auftrag. DIE LINKE. hatte jedoch Hinweise, dass das günstigste Angebot darauf beruhen könnte, dass an den Personalkosten massiv „gespart“ wird. Das Angebot des günstigsten Anbieters lag nämlich 15 % bzw. 33 % unter den Angeboten der konkurrierenden Transportunternehmen. Auch hatte es anderenorts arbeitsgerichtliche Klageverfahren gegen den vorgesehenen Auftragnehmer wegen Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohnes gegeben.
„In der Tat gibt es vielfältige Formen, den gesetzlichen Mindestlohn zu umgehen, gerade auch im sozialen Bereich“, erklärt Hans Decruppe, der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Kreistag. „So wird bei Fahrern im Arbeitsvertrag der Mindestlohn zwar formal ausgewiesen. Bestimmte Zeiten, wie die Anfahrt zum ersten abzuholenden Kind, Fahrten zum Tanken oder die Zeit der Fahrzeugpflege, Wartezeiten usw. werden aber nicht erfasst und nicht vergütet, obwohl das vergütungspflichtige Arbeitszeiten sind. Das ist ein Skandal, denn viele eingesetzte Fahrer haben Angst, ihren Job – häufig ein sog. Minijob – zu verlieren, wenn sie sich wehren und korrekte Bezahlung verlangen.“
Solche Zustände kennt die LINKE. auch aus anderen Bereichen, z.B. dort wo Frauen als geringfügig Beschäftigte von Vereinen an Schulen im offenen Ganztag eingesetzt werden oder von Betreibern einer Schulkantine. Auch bei Schulbegleitern für Kinder mit Behinderung gibt es solche Missstände, z.B. wenn in Arbeitsverträgen die gesetzlichen Kündigungsfristen bewusst umgangen werden, um für die Zeiten der Kündigungsfrist die Vergütung zu sparen. Ein derartiger rechtswidriger Vertrag eines Sozialträgers liegt der LINKEN gerade vor.
„Umso wichtiger ist es, dass öffentliche Stellen, die Aufträge an Privatunternehmen vergeben, ihren gesetzlichen Kontroll- und Überwachungspflichten nachkommen“, erläutert Decruppe. „Das Tariftreue- und Vergabegesetzes in NRW sieht derartige Kontrollen gerade auch im Hinblick auf die Zahlung des Mindestlohns ausdrücklich vor. DIE LINKE. ist deshalb erfreut, dass der Kreistag die Kreisverwaltung jetzt einstimmig beauftragt hat, diese Kontrollen konsequent umzusetzen.“
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Fragen zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn oder deswegen Probleme mit dem Arbeitgeber haben, können sich gern an die Sozialberatung der Linksfraktion im Kreistag wenden: linksfraktion@rhein-erft-kreis.de.