Mietobergrenzen für die angemessenen Kosten der Unterkunft im Rhein-Erft-Kreis sind unwirksam !
Das Sozialgericht Köln hat die Mietobergrenzen für die angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) im Rhein-Erft-Kreis für unwirksam erklärt. Daraus resultieren mögliche Nachzahlungen für die betroffenen Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung u.a.). Auf Initiative der Fraktion DIE LINKE. im Kreistag wurden jetzt alle Betroffenen angeschrieben, um beim Jobcenter bzw. dem, Sozialamt einen sog. "Überprüfungsantrag" zu stellen. Wir wollen mit der Info-Veranstaltung aufklären und Hilfestellung geben.