Neue Richtlinie für Kosten der Unterkunft (KdU)
Auf die Anfrage der LINKEN im Kreistag hat der Sozialdezernent des Kreises, Herr Cremer, in der Kreistagssitzung vom 05.07.2012 die mündliche Auskunft erteilt, dass das Jobcenter Rhein-Erft bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft (KdU) ab sofort von einer angemessenen Wohnungsgröße von 50 m² bei Einpersonenhaushalten ausgehen wird. Die alten Richtlinien, die nur von 47 m² ausgingen, waren rechtswidrig gewesen (siehe Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.05.2012) und sind damit jetzt aufgehoben. Mehr ...