Sanktionen gegen Hartz IV-Berechtigte abschaffen!

SozialesLF Rhein-Erft

Gegen Hartz IV-Berechtigte werden jährlich rund 1 Million Sanktionen ausgesprochen. Beim Jobcenter Rhein-Erft waren dies allein im Zeitraum Juni 2014 bis Mai 2015 insgesamt 4.455 Fälle; betroffen von Sanktionen waren 2.250 Personen. Das waren 8,4 % aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher, die beim Jobcenter gemeldet sind.

Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB II) sehen die Sanktionen in einer ersten Stufe die Kürzung des Hartz IV-Regelsatzes um 30 % vor, in einer zweiten Stufe um 60 % und in einer dritten Stufe die vollständige Streichung der Leistungen und zwar regelmäßig für drei Monate. Diese Kürzungen führen dazu, dass das notwendige Existenzminimum unterschritten wird – es reicht nicht zum Leben. Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber verfassungswidrig und gehört damit abgeschafft.

Im Jobcenter Rhein-Erft fast 4.500 Sanktionsfälle im Jahr
Gegen Hartz IV-Berechtigte werden jährlich rund 1 Million Sanktionen ausgesprochen. Beim Jobcenter Rhein-Erft waren dies allein im Zeitraum Juni 2014 bis Mai 2015 insgesamt 4.455 Fälle; betroffen von Sanktionen waren 2.250 Personen. Das waren 8,4 % aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher, die beim Jobcenter gemeldet sind.
Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB II) sehen die Sanktionen in einer ersten Stufe die Kürzung des Hartz IV-Regelsatzes um 30 % vor, in einer zweiten Stufe um 60 % und in einer dritten Stufe die vollständige Streichung der Leistungen und zwar regelmäßig für drei Monate. Diese Kürzungen führen dazu, dass das notwendige Existenzminimum unterschritten wird – es reicht nicht zum Leben. Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber verfassungswidrig und gehört damit abgeschafft.
Zur Sitzung des Kreistags am 17.09.15 hatte DIE LINKE. daher einen Antrag eingebracht, die Sanktionen nach dem SGB II gegen Hartz IV-Berechtigte auszusetzen. Die Vertreter des Rhein-Erft-Kreises in der Trägerversammlung des Jobcenter Rhein-Erft sollten beauftragt werden, auf eine solche Aussetzung hinzuwirken. (Zum Wortlaut des Antrags ->)
Hintergrund des Antrags war die Entscheidung des Sozialgerichts Gotha vom 26. Mai 2015 (Aktenzeichen: S 15 AS 5157/14), in der festgestellt wird, dass die Sanktionen, die das Jobcenter verhängen kann, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Gothaer Richter sehen in den Sanktionsregelungen insbesondere eine Verletzung der Menschenwürde und des Grundrechts auf Berufsfreiheit. (Zum Wortlaut des Beschlusses des SG Gotha ->). Das Sozialgericht Gotha hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, das jetzt entscheiden muss, was jedoch mehrere Jahre dauern kann. Zwischenzeitlich könnten jedoch weiter Sanktionen verhängt werden. Deshalb der Antrag, die Sanktionen auszusetzen.
Gleichwohl sprach sich die Mehrheit des Kreistags aus CDU, FDP und Grünen gegen den Antrag der LINKEN aus. Selbst ein vernünftiger Kompromissvorschlag der SPD, der Kreistag solle an die Mitglieder im Bundestag appellieren, eine Abschaffung der Sanktionen zu beschließen, wurde von der Jamaica-Koalition niedergestimmt.
Betroffenen Hartz IV-Berechtigten kann daher nur angeraten werden, Sanktionen keinesfalls widerspruchslos hinzunehmen sondern in jedem Einzelfall Rechtsmittel einzulegen. DIE LINKE. im Kreistag wird dazu jede erforderliche rechtliche und politische Unterstützung und Hilfe leisten.