Anfrage „Stärkungspakt NRW“ – Bewilligungsbescheid – geplante Verausgabung der Mittel
Sehr geehrter Herr Landrat,
mit dem Förderprogramm „Stärkungspakt NRW“ beabsichtigt die Landesregierung in diesem Jahr den Kommunen Unterstützungsleistungen zur „Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage“ auszuzahlen. Ferner „können auch Bürgerinnen und Bürger über kommunale Verfügungsfonds bzw. Härtefallregelungen direkt oder mittelbar unterstützt werden.“ Die Unterstützungsleistungen werden vor dem Hintergrund der aktuellen krisenbedingt steigenden Energiepreise, der hohen Inflation sowie einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastrukturen für das Jahr 2023 gewährt.
Die Leistungen müssen durch die Kommunen nicht gesondert beantragt werden. Stattdessen erfolgt die Auszahlung der Mittel spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides. Die Monatsfrist kann durch die Erklärung des Rechtsmittelverzichts verkürzt werden.
Das Land gibt den Kommunen bereits jetzt umfangreiche Begleitinformationen und Vordrucke, beispielsweise für die Bedarfsabfrage bei den Empfangsberechtigten an die Hand. (Siehe: https: //www.mags.nrw /staerkungspakt-nrw).
Vor diesem Hintergrund bitte ich als Kreistagsmitglied die Verwaltung gemäß § 26 Abs. 4 Satz 1 KrO NRW um die Beantwortung folgender Fragen:
- Hat der Rhein-Erft-Kreis bereits einen entsprechenden Bewilligungsbescheid erhalten über die Gewährung von Leistungen aus dem „Stärkungspakt NRW" erhalten?
- Falls ja, wie hoch ist der dem Kreis gewährte Betrag?
- Falls ja, sind die Mittel aus dem Förderprogramm bereits eingegangen?
- Hat die Verwaltung bereits Pläne für die Verausgabung?
- Falls ja, bitte ich um eine Auflistung, ggf. nach Empfänger und Zweck.
- Wurde die Land bereitgestellte Bedarfsabfrage bereits an mögliche Empfänger oder Träger von zuwendungsfähigen Einrichtungen übermittelt?
- Falls ja, bitte ich auch hier um eine Auflistung nach Empfänger und Zweck.
- Gibt es bereits Abstimmungen zwischen Kreis und den kreisangehörigen Städten hinsichtlich eines koordinierten Mitteleinsatzes?
Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Decruppe
(Mitglied des Kreistags und
Fraktionsvorsitzender DIE LINKE.)
Dateien
- Anfrage Kreisausschuss 16.03.23 TOP 3.2 „Stärkungspakt NRW“
PDF-Datei (199 KB) - Antwort Anfrage Kreisausschuss 16.03.23 TOP 3.2 „Stärkungspakt NRW“
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