Wirtschaftliche Belastungen der Haushalte des Rhein-Erft-Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden durch die Corona-Pandemie (COVID-19)

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Anfrage zur Sitzung des Kreistagesam 08.12.2022

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Corona-Pandemie hat durch erhebliche Mehrausgaben und Mindereinnahmen und entsprechende Kreditaufnahmen der Kreise und Gemeinden zu hohen Belastungen der kommunalen Haushalte geführt. Mit dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen wurde es den Kreisen und Gemeinden in NRW ermöglicht, diese Mehrbelastungen und Kredit- bzw. Rückzahlungspflichten in den kommunalen Haushalten separat auszuweisen und zu isolieren. Diese ab dem Jahresabschluss 2020 erstmalig separat ausgewiesenen Kosten sind beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 linear über längstens 50 Jahre abzuschreiben.

Vor diesem Hintergrund ist mit Blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen des Kreises die Kenntnis der realen pandemiebedingten Belastungen des Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden notwendig, um die wirtschaftliche Lage des Kreises sachgerecht beurteilen und z.B. die Kreisumlage festlegen zu können.

Ich bitte die Verwaltung daher gemäß § 26 Abs. 4 Satz 1 KrO NRW um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch sind insgesamt die pandemiebedingten finanziellen Belastungen für sämtliche kommunalen Haushalte im Rhein-Erft-Kreis?
     
  2. Wie hoch sind diese Belastungen differenziert dargestellt für
    a)           die Jahre 2020, 2021 und 2022?
    b)           den Kreis?
    c)           die einzelnen kreisangehörigen Gemeinden?
     
  3. Wie stellen sich die Auswirkungen der gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibung dieser Kosten ab 2025 für den Zeitraum bis 2030 dar?
    a)           für den Kreishaushalt?
    b)           für die Haushalte der einzelnen kreisangehörigen Gemeinden?

Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung der Fragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Decruppe

(Fraktionsvorsitzender)