Wohngeldempfänger und Geringverdiener müssen einbezogen werden

Sozialticket darf nicht mehr als 15 EUR kosten

DIE LINKE im Kreistag Rhein-Erft ist unzufrieden mit der vorgesehenen Ausgestaltung des Sozialtickets, das auf der nächsten Kreistagssitzung am 13.10.11 beschlossen und zum 01.01.2012 eingeführt werden soll. In einem Antrag zur Kreistagssitzung übt DIE LINKE grundsätzliche Kritik und fordert deutliche Nachbesserungen.

Ein Sozialticket verdiene nämlich nur dann seinen Namen, wenn die Berechtigten – wie Hartz IV-Empfänger/innen – sich das Ticket auch leisten könnten, heißt es in dem Antrag. Es dürfe daher nicht mehr als 15 EUR im Monat kosten.

Bereits in der gestrigen Kreisausschusssitzung verwies der Vertreter der LINKEN, Hans Decruppe, darauf, dass im Nachbarkreis Düren das entsprechende Ticket nur 15 EUR koste und im Kreis Heinsberg 20 EUR. Warum sei das nicht auch in Rhein-Erft möglich? fragte Decruppe die anderen Parteien, die darauf keine überzeugende Antwort wussten.

Ebenfalls verlangt DIE LINKE mit ihrem Antrag, dass auch alle Wohngeldempfänger/innen und Geringverdiener/innen das Sozialticket in Anspruch nehmen können. Nach der Beschlussvorlage der Kreisverwaltung sollen bislang nur Hartz IV-Empfänger/innen, Sozialhilfeberechtigte, Asylberechtigte und Kriegsopfer das Sozialticket erhalten. Wohngeldempfänger/innen und Geringverdiener/innen seien jedoch wirtschaftlich nicht besser gestellt und sozial vergleichbar mit z.B. sog. „Aufstockern“, die neben ihrem geringen Erwerbseinkommen zusätzlich Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beanspruchen könnten. „Werden diese Personengruppen nicht einbezogen, dann ist das Ungleichbehandlung. Das verletzt den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und ist damit auch juristisch angreifbar“, so Decruppe.

DIE LINKE fordert mit ihrem Antrag zugleich, das Sozialticket dauerhaft finanziell abzusichern. Das Land NRW müsse daher zu seiner Verpflichtung stehen, für eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung eines Sozialtickets zu sorgen. Die Kreise und kreisfreien Städte seien aus eigener finanzieller Kraft hierzu nicht in der Lage.

Hier geht es zum Antrag zur Kreistagssitzung am 13.10.2011

Hier geht es zur Pressemitteilung vom 7.10.2011

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