Anfrage zur geförderten Beschäftigung nach § 16i SGB II im Rhein-Erft-Kreis

Sitzung des Ausschusses für Soziales und Generationen am 13. September 2023

Hier: Anfrage zur geförderten Beschäftigung nach § 16i SGB II im Rhein-Erft-Kreis

Sehr geehrter Herr Halbritter,

die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16 i SGB II) ist seit dem 01.01.2019 in Kraft. Hierzu wurden Regelungen getroffen mit der Zielsetzung, einen sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen und die Arbeitsaufnahme von Langzeitarbeitslosen zu fördern.

Vor diesem Hintergrund bitte ich als Kreistagsmitglied die Verwaltung gemäß § 26 Abs. 4 Satz 1 KrO NRW um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Langzeitarbeitslose waren zum Stichtag 01.09.2023 beim Jobcenter Rhein-Erft registriert und wie viele von ihnen erfüllten zu diesem Stichtag die Voraussetzungen einer Förderung nach §°16i°SGB II?
    • Wie viele davon lebten in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem minderjährigen Kind?
    • Wie viele davon waren schwerbehindert?
  2. Wie ist die derzeitige Altersstruktur der Langzeitarbeitslosen?
    • Wie viele sind jünger als 35 Jahre?
    • Wie viele sind zwischen 35 und 55 Jahren?
    • Wie viele sind älter als 55 Jahre?
  3. Wie viele Langzeitarbeitslose konnten im Zeitraum von September 2021 bis Ende August 2023 nach § 16i SGB II in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden?
    • Wie viele davon lebten in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem minderjährigen Kind?
    • Wie viele davon waren schwerbehindert?
  4. Wie ist die Altersstruktur der vermittelten langzeitarbeitslosen Menschen?
    • Wie viele sind jünger als 35 Jahre?
    • Wie viele sind zwischen 35 und  55 Jahre?
    • Wie viele sind älter als 55 Jahre?
  5. Für wie viele Langzeitlose wurden im Zeitraum von September 2021 bis August Ende 2023 Arbeitsverhältnisse nach § 16i SGB II abgeschlossen mit einer befristeten Beschäftigungsdauer von
    • ein Jahr und kürzer?
    • ein bis zwei Jahre?
    • zwei bis fünf Jahre?
    • unbefristet?
  6. Wie viele dieser Arbeitsverhältnisse sind Beschäftigungsverhältnisse
    • in Vollzeit?
    • Wie viele in Teilzeit mit unter 20 Std./Woche?
    • Wie viele in Teilzeit mit 20-25 Std./Woche?
    • Wie viele in Teilzeit mit 25-30 Std./Woche?
    • Wie viele in Teilzeit mit 30-35 Std./Woche?
  7. Bei wie vielen dieser Arbeitsverhältnisse richten sich die Arbeitsbedingungen und die Vergütung nach einem Branchen- oder Haustarifvertrag?
  8. Bei wie vielen dieser Arbeitsverhältnisse erfolgt eine Vergütung nach dem Mindestlohngesetz?
  9. An welche Arbeitgeber wurde vermittelt?
    • Wie viele Menschen wurden an privatwirtschaftliche Unternehmen vermittelt? (mit Bitte um Darstellung der Branche)
    • Wie viele Menschen wurden an öffentlich-rechtliche Arbeitgeber vermittelt?
    • Wie viele Menschen wurden an soziale Träger/Wohlfahrtsverbände vermittelt?
    • Sonstige?
  10. Wie viele Arbeitsverhältnisse nach § 16 i SGB II wurden im Zeitraum von September 2021 bis Ende August 2023 mit dem Rhein-Erft-Kreis und/oder mit vom Rhein-Erft-Kreis beherrschten Gesell-schaften und Einrichtungen am Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes im Rhein-Erft-Kreis neu abgeschlossen? (Bitte zugleich die einzelnen Bereiche/Abteilungen bzw. Gesellschaften/Einrichtun-gen unter Angabe der Zahl der nach § 16i SGB II eingestellten Langzeitarbeitslosen auflisten.)
  11. Wie viele der nach § 16i SGB II geförderten Beschäftigungsverhältnisse bestanden zum Stichtag 01. September d.J. beim Rhein-Erft-Kreis und/oder bei vom Rhein-Erft-Kreis beherrschten Gesellschaften? (Bitte zugleich die einzelnen Bereiche/Abteilungen bzw. Gesellschaften/Einrichtungen unter Angabe der Zahl der nach § 16i SGB II beschäftigten Langzeitarbeitslosen auflisten.)
  12. Wie viele der nach § 16i SGB II geförderten Langzeitarbeitslosen wurden bislang, d.h. seit dem 01.01.2019 bis Ende August 2023 vom Rhein-Erft-Kreis und/oder vom Rhein-Erft-Kreis beherrschten Gesellschaften in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen? (Bitte zugleich die einzelnen Bereiche/Abteilungen bzw. Gesellschaften/Einrichtungen unter Angabe der Zahl der übernommenen Beschäftigten auflisten.)
  13. Haben sich die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis und/oder deren kommunale Einrichtungen und Gesellschaften im Zeitraum von September 2021 bis Ende August 2023 am Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes im Rhein-Erft-Kreis beteiligt? Wenn ja, wie viele geförderte Arbeitsplätze wurden geschaffen? (Bitte hier die einzelnen Städte bzw. kommunalen Gesellschaften/Einrichtungen unter Angabe der Zahl der nach § 16i SGB II eingestellten Langzeitarbeitslosen auflisten.)
  14. Wie viele der nach § 16i SGB II geförderten Arbeitsverhältnisse bestanden zum Stichtag 01. September d.J. bei Kommunen im Rhein-Erft-Kreis und/oder deren kommunale Einrichtungen und Gesellschaften? (Bitte hier die einzelnen Städte bzw. kommunalen Gesellschaften/Einrichtungen unter Angabe der Zahl der nach § 16i SGB II beschäftigten Langzeitarbeitslosen auflisten.)
  15. Wie viele der nach § 16i SGB II geförderten Langzeitarbeitslosen wurden bislang, d.h. seit dem 01.01.2019 bis Ende August 2023 von Kommunen im Rhein-Erft-Kreis und/oder deren kommunale Einrichtungen und Gesellschaften in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen? (Bitte hier die einzelnen Städte bzw. kommunalen Gesellschaften/Einrichtungen unter Angabe der Zahl der übernommenen Beschäftigten auflisten.)
  16. Welche Anzahl von Beschäftigungsverhältnissen nach § 16i SGB II strebt das Jobcenter nach derzeitigem Stand zum Ende des Jahres 2023 an? Wie viele geförderte Beschäftigungsverhältnisse sollen 2024 geschlossen werden?
  17. Wurden im Zeitraum von September 2021 bis August 2023 nach § 16i SGB II begründete Arbeitsverhältnisse vorzeitig beendet? – Wenn ja, wie viele Arbeitsverhältnisse betraf dies? Aus welchen Gründen geschah dies?
  18. Wurden im Zusammenhang der Vermittlung von langzeitarbeitslosen Menschen nach §16i SGB II im Zeitraum September 2021 bis Ende August 2023 Sanktionen verhängt? – Wenn ja, wie viele waren dies und aus welchen Gründen geschah dies?

Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

    Hans Decruppe

(Fraktionsvorsitzender)