Anfrage zum Schlichtungsverfahren nach §15a SGB II

Sitzung des Ausschusses für Soziales und Generationen am 13. September 2023

Hier: Anfrage zum Schlichtungsverfahren nach §15a SGB II

Sehr geehrter Herr Halbritter,

zum 01.07.2023 wurde mit der Einfügung von §15a in das SGB II erstmals ein Schlichtungsverfahren beim Jobcenter eingeführt. Das Schlichtungsverfahren soll vermitteln und Lösungsvorschläge unterbreiten, wenn die Erstellung oder die Fortschreibung von sog. Kooperationsplänen (Plänen zur Eingliederung des Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt) aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen Jobcenter und Bürgergeld-Empfänger (Leistungsberechtigte) nicht möglich ist.

Vor diesem Hintergrund bitte ich als Kreistagsmitglied die Verwaltung gemäß § 26 Abs. 4 Satz 1 KrO NRW um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wurden im Jobcenter Rhein-Erft die Voraussetzungen des Schlichtungsmechanismus gemäß § 15a Abs. 1 Satz 2 SGB II eingerichtet?
    • Wenn ja, welche unbeteiligte und nicht weisungsgebundene Person wurde als Schlichter bestellt?
  2. Gibt es für das Schlichtungsverfahren eine Verfahrensregelung, Schlichtungsordnung (o.ä.)?
    • Wenn ja, bitten wir um Vorlage oder um detaillierte Darstellung die Verfahrensregelung, Schlichtungsordnung (o.ä.).
    • Ist die Verfahrensregelung, Schlichtungsordnung (o.ä.) öffentlich einsehbar dokumentiert? – Wenn ja, wo?
  3. Wie werden Bürgergeldempfänger (Leistungsberechtigte) auf die Möglichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach § 15a SGB II hingewiesen?

Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

    Hans Decruppe

(Fraktionsvorsitzender)