Anfrage zur Erstellung eines neuen schlüssigen Konzepts für angemessene Kosten der Unterkunft

Sitzung des Ausschusses für Soziales und Generationen am 13. September 2023

Hier: Anfrage zur Erstellung eines neuen schlüssigen Konzepts für angemessene Kosten der Unterkunft

Sehr geehrter Herr Halbritter,

die aktuelle wirtschaftliche Situation, vor allem die Steigerung der Lebenshaltungskosten, die nach wie vor hohe Inflation bei Lebensmitteln und die deutlich steigenden Mieten sind für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld und anderen Grundsicherungsleistungen extrem belastend. Schon im Jahr 2021 erhielten nach Auskunft der Bundesregierung 15 % der Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften im Rhein-Erft-Kreis keine volle Erstattung ihrer Mietkosten. Diese Unterdeckung ist für die Betroffenen existenzbedrohend, aus rechtlicher Sicht sozialstaatswidrig und politisch völlig inakzeptabel. Hier ist eine mindestens jährliche Überprüfung und Anpassung des schlüssigen Konzeptes zur Berechnung der angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) geboten.

In der Sitzung des Sozialausschuss am 15.02.2023 legte die Fraktion DIE LINKE einen Antrag zur unverzüglichen Überarbeitung des schlüssigen Konzepts zur Berechnung der KDU-Sätze vor (Drucksache 425/2022). Der Antrag wurde von einer Mehrheit des Sozialausschusses abgelehnt. Allerdings sicherte die Verwaltung mündlich zu, dass das schlüssige Konzept zum Jahre 2024 hin überarbeitet werde.

Vor diesem Hintergrund bitte ich als Kreistagsmitglied die Verwaltung gemäß § 26 Abs. 4 Satz 1 KrO NRW um die Beantwortung folgende Fragen:

  1. Wie ist der Stand bei der Erstellung eines neuen schlüssigen Konzepts zur Berechnung der angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) für den Rhein-Erft-Kreis?
  2. Wann wird das neue Konzept vorliegen und vom Jobcenter und den Sozialämtern angewendet werden?

Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung der Frage.

Mit freundlichen Grüßen

    Hans Decruppe

(Fraktionsvorsitzender)