Anfrage: Vorsorge und Aufklärung zu Sexualverbrechen an Mädchen und Jungen

Sitzung des Kreisausschusses am 06. Juni 2019

 

Der "Fall Lügde" mit 40 Opfern, zwölf Verdachtsfällen und acht Tätern hat schlaglichtartig eine durch Tabus verschleierte Dimension von sexueller Gewalt und Verbrechen - allgemein verharmlosend als "Kindesmissbrauch" bezeichnet- aufgezeigt. Nach der Statistik der polizeilich erfassten Fälle gab es 2018 insgesamt 12.321 Anzeigen derartiger Fälle, d.h. 34 Anzeigen pro Tag. Zugleich ist nach kriminologischen Untersuchungen von einer Dunkelziffer von 1:15 bis 1:20 auszugehen; die jährliche Fallzahl von sexueller Gewalt, Missbrauch und Sexualverbrechen an Kindern dürfte damit bei rund 200.000 liegen. Der "Missbrauchsbeauftragte" der Bundesregierung weist darauf hin, dass sexuelle Gewalt am häufigsten innerhalb der engsten Familie stattfindet (ca. 25 %) sowie im sozialen Nahraum beziehungsweise im weiteren Familien- und Bekanntenkreis, zum Beispiel durch Nachbarn oder Personen aus Einrichtungen oder Vereinen, die die Kinder und Jugendlichen gut kennen (ca. 50%). Sexuelle Gewalt durch Fremdtäter oder -täterinnen ist eher die Ausnahme. Diese Verbrechen betreffen alle Regionen und Schichten und damit ist auch der Rhein-Erft-Kreis betroffen.
Der "Fall Lügde" hat zugleich ein nicht vorstellbares Versagen und gravierende Versäumnisse der zuständigen Behörden im betroffenen Landkreis Lippe offengelegt Weder die Jugendämter noch die Kreispolizeibehörde nahmen offenkundig ihre Verantwortung zum Schutz der Kinder wahr. Die Polizei war nicht in der Lage, die Straftaten ordnungsgemäß zu ermitteln und Zeugen korrekt zu vernehmen.
Sogar wichtige Beweismittel verschwanden. Mitarbeiter der Jugendämter waren fachlich nicht in der Lage, schon frühzeitig vorliegende Hinweise auf die Sexualverbrechen zu erkennen und diesen nachzugehen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion DIE LINKE. im Kreistag, zur Sitzung des Kreisausschusses am 06. Juni 2019 folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde im Rhein-Erft-Kreis sind in besonderer Weise für dieBearbeitung und Ermittlung von Sexualstraftaten an Kindern qualifiziert oder ausgebildet?
  2. Worin bestehen diese besonderen Qualifikationen bzw. die Ausbildung?
  3. Wie viele Mitarbeiter der Jugendämter im Kreis sind in besonderer Weise für die Prävention und Bearbeitung von Fällen des Missbrauchs und der sexuellen Gewalt an Kindern qualifiziert oder ausgebildet?
  4. Worin bestehen diese besonderen Qualifikationen bzw. die Ausbildung?
  5. Gibt es in den Jugendämtern Aktionspläne zur Prävention von Missbrauch und sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche? Wenn ja: In welchen Jugendämtern?- Wo sind diese Aktionspläne veröffentlicht?
  6. Bestehen Verabredungen oder Kooperationen der Jugendämter mit der Kreispolizei zum Thema Missbrauch und sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche? - Wenn ja: Wie sehen diese Kooperationen aus?
  7. Welche Beratungsstellen bestehen im Rhein-Erft-Kreis, die Hilfen, Prävention gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und Unterstützung für betroffene Mädchen und Jungen anbieten?

Wir bitten zugleich um schriftliche Beantwortung der Fragen.