Anfrage zur Anpassung der Höhe der Kosten der Unterkunft (KdU) nach SGB II/ SGB XII +Antwort der Verwaltung

Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Inklusion und Generationen am 05.09.2018 bittet die Fraktion DIE LINKE. die Verwaltung , folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wurde seit 2016 die Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) für Leistungsberechtigte nach dem SGB II/ SGB XII überprüft und neu festgesetzt?
  2. Falls ja, bitten wir um Vorlage einer Kopie der Überprüfung/Berechnung und Mitteilung der festgesetzten neuen Werte für die angemessenen Kosten der Unterkunft.
  3. Falls nein , bitten wir um Mitteilung , wann die Überprüfung erfolgen wird und wann die neuen Werte über die Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft im Rhein-Erft-Kreis für Bezieher des SGB II/ SGB XII vorliegen und bekannt gegeben werden .

Begründung:
Nach§ 22c Abs. 2 SGB II , § 558c Abs. 3 BGB ist die zuständige Behörde mindestens alle 2 Jahre, wenn nicht jährlich verpflichtet die Höhe der Kosten der Unterkunft (KdU) zu überprüfen und ggf. neu festzusetzen. Die Mieten sind im Rhein-Erft-Kreis in den vergangenen Jahren durchschnittlich um ca . 2,5 % jährlich gestiegen, so dass eine Anpassung und Aktualisierung der KdU-Werte notwendig ist. Die letzte Überprüfung der KdU fand bekannter Maßen im April 2016 im Gutachten von Rödl & Partner statt.
Wir bitten zugleich um schriftliche Beantwortung der Fragen.