Anfrage zur Sitzung des Kreisausschusses am 20.09.2018 Hier: Kosten externer Beratung

In beachtlichem Maße werden externe Beratungsleistungen von der Kreisverwaltung in Anspruch genommen.

Dies führt zu einer Steigerung der Sachkosten im Kreishaushalt Erfahrungsgemäß sind externe Vergaben

aufgrund anfallender Umsatzbesteuerung und Gewinnmargen sowie ggf. Zusatzkosten durch interne

Controlling- und Überwachungsleistungen etwa ein Drittelteurer als die Umsetzung mit eigenem Personal

Mit Blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen und die Prüfung möglicher Einsparungspotentiale und die
Rückführung extern vergebener Aufgaben in Eigenerledigung bitten wir die Verwaltung daher, zur Sitzung des
Kreisausschussesam 20.09.2018 folgende Fragen zu beantworten:

  1.  Welche externen Beauftragungen im Auftragswert über 10.000 EUR wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und bis Ende Juni 2018 für

a. Planungsleistungen,

b. Ingenieurleistungen,
c. Gutachten (rechtlich, technisch, planerisch),
d. Organisationsuntersuchungen,
e. Machbarkeitskonzepte,
f. IT -Dienstleistungen,
g. Evaluationen,
h. Schulungskonzepten,
i. Befragungen,
j. Moderationen sowie
k. ggf. weiterer Aufgaben
vergeben? - Wir bitten dabei um Angabe Datum des Auftrags, des Auftragsgegenstandes und des jeweiligen
Auftragnehmers.- 2-

2.  Wie hoch waren die jeweiligen Gesamtkosten, aufgeteilt nach Honorar/Vergütung, sämtlichen Nebenkosten und gesetzl. MwSt., für jede einzelne externe Beauftragung?
3.  Wie hoch waren die jährlichen Gesamtkosten externer Beauftragungen in 2015, 2016 und 2017?
4.  In welchen Fällen der externen Beauftragung erfolgte eine Ausschreibung und ein förmliches Vergabeverfahren? - Wir bitten dabei um Angabe nach welchen rechtlichen Bestimmungen die Vergabe erfolgte.
5.  In welchen Fällen erfolgte eine freihändige Vergabe?
6.  Aus welchen Gründen konnten die vergebenen Aufgaben jeweils nicht durch eigenes Personal der Kreisverwaltung erledigt werden?


Wir bitten zugleich um schriftliche Beantwortung der Fragen.