Antrag - "Einrichtung einer Stelle im Amt für Schule und Bildung"

Bitte auf die Tagesordnung der Sitzung des Personalausschusses am 06. September 2018 zu setzen.

Die Fraktion DIE UNKE. bittet Sie, den Punkt "Einrichtung einer Stelle im Amt für Schule und Bildung" auf die Tagesordnung der Sitzung des Personalausschussesam 06. September 2018 zu setzen.


Wir stellen zu diesem Tagesordnungspunkt den Antrag:

  1. Die Fortschreibung der Schulentwicklungspläne für die kreiseigenen Schulen (Berufskollegs und Förderschulen) wird zukünftig nicht mehr an externe Gutachter vergeben, sondern als originäre Aufgabe der Kreisverwaltung wieder in das Amt für Schule und Bildung (OrgE 40) (re-)integriert.
  2. Im Amt für Schule und Bildung wird deshalb eine zusätzliche Stelle für die Aufgabe der Fortschreibung der Schulentwicklungspläne und zur Unterstützung der Umsetzung der Inklusion/Barrierefreiheit an den kreiseigenen Schulen eingerichtet.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle auszuschreiben und zu besetzen.
  4. Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport sowie der Ausschuss für Finanzen, Interkommunale Zusammenarbeit und Liegenschaften werden in die Beratung dieses Antrags einbezogen.

Begründung:
Die Vergabe der Fortschreibung von Schulentwicklungsplänen an externe Gutachter hat sich nicht bewährt, wie die negativen Erfahrungen mit der Begutachtung der Schulentwicklungsplanung für die kreiseigenen Förderschulen im Jahr 2016 gezeigt haben. Das Ergebnis der Begutachtung ist über das war praktisch nicht brauchbar. Vor diesem Hintergrund sollte die Fortschreibung von Schulentwicklungsplanungen als originäre Aufgabe der Verwaltung in das Amt für Schule und Bildung (Organisationseinheit 40) reintegriert werden. Da ein nicht unbedeutender Aspekt der Schulentwicklungs- planung die Förderung der Inklusion und die Schaffung von Barrierefreiheit in Schule und Bildungsbereich ist, sollten diese Themen bei der neuen Stelle angesiedelt werden. Die Erbringung dieser Leistungen durch eigenes Personal ist zudem kostengünstiger, da Gewinnmargen, wie sie externe privatwirtschaftlich organisierte Gutachter(-firmen) erwarten, nicht anfallen. Die Eigenerbringung dürfte auch effektiver sein, da die größere und kontinuierliche Nähe zu den kreiseigenen Schulen eine engere Kommunikation und bessere Nutzung der unmittelbaren Erfahrungen der Schulpraktiker*innen ermöglicht.