Antrag „Evaluation des Strukturwandels und der Strukturförderung im Rheinischen Revier und die Auswirkungen auf die Arbeitsmarktsituation in der Region“

Sitzung des Ausschusses für Regionale Entwicklung am 24. August 2023

Hier: Antrag zu TOP 12 - "Evaluation des Strukturwandels und der Strukturförderung im Rheinischen Revier und die Auswirkungen auf die Arbeitsmarktsituation“

Sehr geehrter Herr Ripp,

die Fraktion DIE LINKE wird in der Sitzung des Ausschusses für Regionale Entwicklung am 24.08.2023 zum Tagesordnungspunkt 12

Evaluation des Strukturwandels und der Strukturförderung im Rheinischen Revier
und die Auswirkungen auf die Arbeitsmarktsituation in der Region“

den folgenden Antrag zur Abstimmung stellen:

  1. Der Ausschusses für Regionale Entwicklung wird auf seiner nächsten Sitzung am 09. November den gesetzlich zum 30. Juni 2023 vorgesehenen Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums zur Evaluation des Strukturwandels und der Auswirkungen des Einsatzes der Strukturfördermittel auf die wirtschaftliche Entwicklung im Rheinischen Revier beraten.
  2. Zudem soll in der Sitzung des Regionalausschusses die Arbeitsmarktsituation im Rheinischen Revier und die bisherige und die zukünftig zu erwartende Wirkung der Strukturförderung und der Einsatz der Strukturfördermittel auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigungsentwicklung beraten werden.
  3. Als Sachverständige und Referenten zu dem Thema „Strukturförderung und der Einsatz der Strukturfördermittel auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigungsentwicklung“ lädt der Regionalausschuss Vertreter

a) der Revieragentur der Agentur für Arbeit in Brühl.

b) des Revierwendebüros des DGB in Bedburg.

c) des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW.

Begründung:

Mit der Einsetzung der „Kohlekommission“ durch die Bundesregierung im Juni 2018 stand fest, dass Deutschland aus der Kohleverstromung aussteigen wird. Seitdem sind fünf Jahre vergangen. Eine Zwischenbilanz des Ausstiegsprozesses ist somit fällig, zumal nur noch weitere sieben Jahre bis zum gesetzlich vorgesehenen Abschluss der Kohleausstiegs im Rheinischen Revier im Jahr 2030 verbleiben.

Eine Zwischenbilanz des Ausstiegs muss dabei insbesondere die bisherige und die zukünftig zu erwartende regionale und wirtschaftliche Entwicklung des Rheinischen Reviers und aus Sicht der Menschen in besonderer Weise die zu erwartende Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in den Blick nehmen.

Eine entsprechende Bilanzierung, also Überprüfung und Bewertung des bisherigen Strukturwandelprozesses ist auch in der Gesetzgebung über den Kohleausstieg vorgesehen. So bestimmt das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) in § 26 Abs. 1:

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie evaluiert die Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes und ihre Auswirkung auf die wirtschaftliche Dynamik in den Revieren nach § 2 auf wissenschaftlicher Grundlage alle zwei Jahre, erstmals zum 30. Juni 2023. Dabei sind insbesondere die Wirkungen der Maßnahmen (…) auf die Wertschöpfung, die Arbeitsmarktsituation und das kommunale Steueraufkommen zu untersuchen. (…) Die betroffenen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sind zur Mitwirkung verpflichtet.“

Allerdings hat das Bundeswirtschaftsministerium die gesetzliche Frist zur Erstellung der Evaluation am 30. Juni dieses Jahres verstreichen lassen und bislang noch keinen Evaluationsbericht vorgelegt. Es ist jedoch zu erwarten, dass der Bericht bis zum Herbst d.J. vorliegen wird.

Die Menschen in der Region erwarten klare und vertrauenswürdige Aussagen, ob die Weichen des Strukturwandels richtig gestellt sind und welche Änderungen in den Strukturwandelprozessen ggf. erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für die Wirkungen des Strukturwandels und der Fördermaßnahmen auf die Arbeitsmarktsituation. Ohne gute Arbeit und sichere, zukunftsfähige Arbeitsplätze kann der Strukturwandel und die regionale Entwicklung nicht erfolgreich gestaltet werden.

Die Anhörung von Arbeitsmarktexperten im Ausschuss soll einen Beitrag dazu leisten, den Stand des Strukturwandels und den dann hoffentlich vorliegenden Evaluationsbericht der Bundesregierung kritisch zu bewerten und die in diesem Prozess vielfach vermisste Transparenz herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

    Hans Decruppe

(Fraktionsvorsitzender)