Antrag „Abgabe einer Stellungnahme zur Krankenhausplanung durch die Kommunale Gesundheitskonferenz“

Anträge

Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Integration, Inklusion und Verbraucherschutz am 23. Februar 2023

Sehr geehrte Frau Venghaus,

zum Tagesordnungspunkt 5 der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses am 23.02.2023

„Abgabe einer Stellungnahme zum regionalen Planungskonzept der aktuellen Krankenhausplanung durch die Kommunale Gesundheitskonferenz des Rhein-Erft-Kreises“

stellt die Fraktion DIE LINKE folgenden Antrag zur Abstimmung:

  1. Der Landrat wird in seiner Funktion als Vorsitzender der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Rhein-Erft-Kreises gebeten, den Punkt „Abgabe einer Stellungnahme zum regionalen Planungskonzept der aktuellen Krankenhausplanung“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz zu setzen.
  2. Die Kreisverwaltung wird gebeten, für die Gesundheitskonferenz einen Entwurf für eine Stellungnahme zum regionalen Planungskonzept der aktuellen Krankenhausplanung zu erarbeiten.
  3. In der Stellungnahme sollten folgende Punkte für eine nachhaltige Sicherung und zukunftsfähige Verbesserung der kreisweiten Krankenhausversorgung angesprochen werden:
  • Einbeziehung der bislang völlig fehlenden Kindermedizin (Pädiatrie) einschließlich der Kinderpsychiatrie in das Behandlungsangebot (den Leistungsbereich) eines der Krankenhäuser im Kreisgebiet.
  • Gynäkologie – einschließlich Geburtsstationen mit umfassender Geburtsvor- und -nachbereitung (Hebammenversorgung) – als Behandlungsangebot (Leistungs-bereich) von drei Krankenhäusern im Kreisgebiet, davon eines im Nordkreis.
  • Stärkung der Versorgung bei altersspezifischen Erkrankungen (Geriatrie) als zunehmend bedeutsamer werdendem Behandlungsangebot (Leistungsbereich) der Krankenhäuser im Kreisgebiet.
  1. Die Mitglieder der Gesundheitskonferenz werden gebeten, ergänzende Vorschläge für diese Stellungnahme zu unterbreiten und bei der Verwaltung einzureichen.

Begründung:

Die Erstellung der Krankenhausplanung in NRW befindet sich derzeit in der Phase der Erstellung von regionalen Planungskonzepten, die nach Versorgungsgebieten unter Leitung der Bezirksregierung zwischen den Krankenhausträgern und den Verbänden der Krankenkassen verhandelt werden. Gemäß §14 Abs. 1 Satz 6 Krankenhausgestaltungsgesetz (KHGG) NRW kann die jeweilige kommunale Gesundheitskonferenz in dieser Phase der Erstellung des regionalen Planungskonzepts eine Stellungnahme abgeben. Es wäre politisch klug, diese Möglichkeit der Einflussnahme auf die Krankenhausplanung qualifiziert vorzubereiten und frühzeitig in die Debatte über regionale Planungskonzepte einzubringen. Hieraus begründet sich der Antrag, den Landrat zu bitten, das Thema auf der nächsten Sitzung der kommunalen Gesundheitskonferenz des Rhein-Erft-Kreises zu behandeln.

Die anstehende Neuorganisation der Behandlungsschwerpunkte der Krankenhäuser in NRW und somit auch im Rhein-Erft-Kreis macht es nötig, die stationäre medizinische Versorgung der Bevölkerung auf den Prüfstand zu stellen. Das gilt insbesondere für medizinische Leistungsbereiche, in denen aus medizinisch-fachlicher Sicht eine stationäre Unter- oder sogar Nichtversorgung besteht. Dies wird mit den unter Punkt 3 des Antrags genannten Leistungsbereichen angesprochen. Hierzu sollte Stellung genommen werden.

So fehlt im Rhein-Erft–Kreis ein Krankenhaus mit dem Schwerpunkt Kindermedizin (einschließlich Kinderpsychiatrie). Bei der beachtlichen Größe des Kreises von fast 500.000 Einwohnern - dabei rund 80.000 unter 18 Jahren - besteht ein entsprechender Bedarf.

Aus rein wirtschaftlichen Gründen wurde die Versorgung der Gynäkologie in den Krankenhäusern des Rhein–Erft-Kreises abgebaut, einschließlich der Geburtsvorbereitung und -nachbereitung und Versorgung durch Hebammen. Im Interesse der werdenden Mütter sowie deren Kinder und Familien sollten diese Leistungsbereiche in drei Häusern (im Südkreis, in der Mitte und im Nordkreis) vorgehalten werden.

Auch für erkrankte ältere Mitbürger besteht eine stationäre medizinische Versorgungslücke. Bei der stetig wachsenden Zahl dieser Bevölkerungsgruppe, die zudem vielfach auch zur Gruppe der Menschen mit Behinderungen zählt, ist es notwendig auch diesen Versorgungsbereich der Geriatrie angemessen durch wohnortnahe Angebote zu stärken.

In der Stellungnahme sollte zudem – nicht zuletzt – auch angesprochen werden, dass die Krankenhäuser Barrierefreiheit sicherstellen müssen. Es ist noch keineswegs allgemeiner Standard, dass Menschen mit Behinderung – sei es als Patient oder sei es als Angehöriger eines Patienten – medizinische Einrichtungen uneingeschränkt barrierefrei nutzen können.