DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft begrüßt Entscheidung des Landesverfassungsgerichts: Stichwahl bei Kommunalwahl bleibt!

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat mit heutigem Urteil die Abschaffung der Stichwahl bei den im Rahmen der Kommunalwahlen anstehenden Bürgermeister-und Landratswahlen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Es bleibtsomit bei der bis zum 31. August 2019 geltenden Fassung des § 46c Kommunalwahlgesetz NRW. Danach muss eine Stichwahl durchgeführt werden, wenn von mehreren Bürgermeister- bzw. Landratskandidaten im ersten Wahlgang keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

Zu diesem Urteil erklärt Hans Decruppe, der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft: „Das ist eine juristische Ohrfeige für die CDU/FDP-Landesregierung NRW und ein Erfolg für die kommunale Demokratie in NRW. Der durchsichtige Versuch, bei der Kommunalwahl am 13. September des nächsten Jahres einen Durchmarsch von Kandidatinnen bzw. Kandidaten der CDU für die Bürgermeister- und Landratsämter zu organisieren, ist auf ganzer Linie gescheitert. Wir hatten als LINKE. die entsprechenden Änderungen des Kommunwahlgesetzes zur Abschaffung der kommunalen Stichwahl von Anfang an als verfassungs- und demokratiewidrig kritisiert. Die Abschaffung der Stichwahl hätte in nicht wenigen Städten und Kreisen dazu geführt, dass Bürgermeister oder Landräte mit weniger als 30% Zustimmung der Wähler gewählt worden wären. Wir sehen unsere Kritik durch das Urteil bestätigt. Es wird von uns ausdrücklich begrüßt. – Das wird auch Auswirkungen auf die Wahlen im Rhein-Erft-Kreis haben. Es bieten sich neue Chancen für lokale Wahlbündnisse insbesondere für Bürgermeisterwahlen; in jedem Fall für den zweiten Wahlgang, d.h. die Stichwahl, kann das bedeutsam werden.“