Forderung zum Kreishaushalt: 1,5 Mio. EUR zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit im Kreis

DIE LINKE fordert, dass der Kreis mehr in die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit investiert. Mit Stand vom September gab es im Rhein-Erft-Kreis 7.291 Langzeitarbeitslose. Davon waren 1.597 länger als fünf Jahre arbeitslos. Die Kreistagsfraktion hat deshalb im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen einen Antrag eingebracht, der die Schaffung eines „öffentlich geförderten Beschäftigungssektors“ vorsieht. Mit einem Volumen von 1,5 Mio. EUR jährlich soll die Einrichtung von rund 200

Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose im kommunalen Bereich, d.h. beim Kreis, den Städten und Stadtwerken sowie bei gemeinnützigen Trägern in sozialen und ökologischen sowie gesellschaftlich nützlichen Bereichen

gefördert werden.

„Der Kreis ist zusammen mit der Agentur für Arbeit Träger des Jobcenters. Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist damit eine originäre soziale Aufgabe des Kreises“, erklärt der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Kreistag Hans Decruppe. Er hofft daher, dass die anderen Fraktionen sich ebenfalls dieser Verantwortung stellen und den Antrag unterstützen. In Ergänzung zu dem aktuell im Bundestag beratenen sog. „Teilhabechancengesetzes“ für Langzeitarbeitslose, das zum 01.01.2019 in Kraft treten soll, sieht der Antrag der Linksfraktion deutliche Verbesserungen vor. So soll bei der Besetzung der Stellen das Prinzip der strikten Freiwilligkeit gelten; das heißt die Langzeitarbeitslosen sollen nicht vom Jobcenter zugewiesen und durch Kürzung von Leistungen sanktioniert werden, wenn ihnen die Stelle nicht zusagt. Auch soll die Förderung nicht wie bei der vorgesehenen Gesetzesregelung in Höhe des Mindestlohns von derzeit 8,84 EUR erfolgen, sondern in Höhe der tariflichen Vergütung, mindestens aber in Höhe von 12 EUR/Stunde, um ausreichend Rentenansprüche für das Alter zu erwerben. Zudem sollen die geförderten Stellen uneingeschränkt sozialversichert sein, damit die betreffenden Langzeitarbeitslosen im Falle der Beendigung der geförderten Stelle nicht wieder direkt in Hartz IV zurückfallen, sondern Arbeitslosengeld beziehen, wie in jedem normalen Arbeitsverhältnis. Der Antrag wird am Donnerstag, den 14. November 2018, um 18 Uhr im Sozialausschuss des Kreistages behandelt. Die Sitzung ist für alle interessierten Bürger*innen öffentlich. Zu Einzelheiten des Antrags siehe die zugehörigen Dateien unterhalb.