Mehr Sozialwohnungen für Kerpen

DIE LINKE. Kerpen fordert mind. 25 % an Sozialwohnungen bei der Neuerschließung von Baugebieten.

Um die Lage am Kerpener Wohnungsmarkt nachhaltig zu verbessern, beantragt die Linksfraktion:
1. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für neue Wohngebiete ist ein bestimmter Anteil von
Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung festzulegen. Diese Quote sollte nach unserer
Einschätzung grundsätzlich und mindestens bei 25 % liegen.
2. Für geförderte Wohnungen strebt die Stadt dauerhafter Bindungen an. Daher werden
bevorzugt Grundstücke an Genossenschaften oder sozial orientierte Bauträger vergeben bzw.
über die kommunale GEV[1] als Bauträger in Eigenregie selbst für den geförderten
Wohnungsbau verwertet.
3. Die Stadt macht verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch, städtische Grundstücke nach
Erbbaurecht zu vergeben, um mithilfe der Höhe des erhobenen Erbbauzinses gemeinnützigen,
nicht gewinnorientierten Bauträgern günstige Bedingungen für den Bau von bezahlbarem
Wohnraum verschaffen zu können.
Begründung: Die Anzahl der Wohnungen mit Mietpreis und Belegungsbindung verringert sich in
Kerpen dramatisch wegen außerplanmäßiger Rückzahlung der gewährten Kredite. Gab es 2009 noch
1.664 Mietwohnungen im preisgebundenen Segment und wurde in 2014 prognostiziert, dass in 2030
nur noch 960 Wohnungen existieren,[2] ist in 2017 davon auszugehen, dass in 2030 nur noch 724
Sozialwohnungen in Kerpen zur Verfügung stehen,[3] würde nicht gegengesteuert. Der Prozess hat
sich also weiter beschleunigt. Dies hat zur Folge, dass sich die Versorgungssituation für Menschen
und Familien mit geringem Einkommen ebenfalls dramatisch verschlechtert. Der im vorläufigen
Handlungskonzept Wohnen 2030 nachweisbare Bedarf an solchen Wohnungen lässt sich nachhaltig
nur durch die Schaffung von neuem Wohnraum, und zwar mit dauerhafter Bindung decken. Sonst
stünden nicht nur zukünftige Generationen, sondern die Stadt schon in wenigen Jahren wieder vor dem
gleichen Problem.
Zur Quote: Das Handlungskonzept Wohnen 2030 hat in einer vorläufigen Fassung für Kerpen
ermittelt, dass derzeit ein Flächenpotential von 850 WE besteht, die kurzfristig bis 2020 ab 01.01.2018
entwickelt werden könnten. Da der Bestand an Sozialwohnungen von 1.664 WE in 2009 bis auf 724
WE in 2030 sinkt, wären also jährlich 72 WE im geförderten Wohnungsbau zu erstellen, um diese
Verluste bis 2030 auszugleichen. Bezogen auf das o.g. Potential von 850 WE bis 2020 heißt das: Es
wäre eine Quote von 26 % für Sozialwohnungen anzusetzen. Der Fehlbedarf liegt sicher nicht nur u.E.
höher. Für etwa Geflüchtete, Alleinerziehende, von Altersarmut Betroffene, prekär Beschäftigte oder
Student*innen reicht es jetzt schon nicht in Kerpen.
Die Linksfraktion bittet darum, die drei Vorschläge einzeln abstimmen zu lassen.
[1] Vgl. Schreiben des Städte- und Gemeindebunds NRW vom 23.10.2017 zu: Betätigung der GEV
Kerpen mbH / Kolpingstadt Kerpen im Bereich Wohnungsbau
[2] Quelle: NRW.Bank, 18.03.2014, Förderergebnis Neubau, Bestand, Prognose_ 2009 bis
2013_Kerpen_Hr. Ristow
[3] Planungsbüro Dr. Jansen, 2017, Stadt Kerpen. Kommunales Handlungskonzept Wohnen 2030
vorläufige Fassung vom 10.10.2017