SG Köln: Jobcenter muss PC für "Homeschooling" zahlen

PC ist „pandemiebedingter Mehrbedarf“ und vom Jobcenter zu bezahlen Corona hat die soziale Spaltung der Gesellschaft und insbesondere auch die soziale Kluft in den Bildungschancen noch weiter vertieft. Aufgrund der pandemiebedingt angeordneten Schulschließungen und der Praxis des sog „Homeschooling“ (Schulunterricht zu Hause) wurde von den Schülern erwartet, dass sie in ihrem Elternhaus über die dafür erforderliche Technik wie Internetzugang, PC, Drucker, ausreichend Papier etc. verfügen können. Aber für Kinder aus Hartz IV-Familien traf das regelmäßig nicht zu. Zwar besitzen Kinder häufig internetfähige Handys, aber damit können keine schulischen Hausaufgaben erledigt, Texte ausgedruckt oder bearbeitet werden und auch keine Video-Konferenzen mit dem Lehrpersonal vernünftig durchgeführt werden.

Umso bedeutsamer ist das vor wenigen Tagen vom Sozialgericht Köln am 24.06.20 – Az: S 32 AS 2150/50 ER – verkündete Urteil, dass betroffenen Eltern im Hartz IV-Bezug einen Rechtsanspruch auf die Kosten eines Laptops nebst Drucker für das „Homeschooling“ als sog. „pandemiebedingten Mehrbedarf“ anerkannt hat. Darauf weist Hans Decruppe hin, Fraktionsvorsitzender der Linken im Kreistag und Kandidat der Linken bei der anstehenden Landtagswahl. „Das ist ein gutes Urteil für Kinder in Hartz IV-Familien“, erklärt Decruppe. „Ich kann nur allen Hartz IV-Eltern mit schulpflichtigen Kindern dringend anraten, unter Berufung auf das Urteil unverzüglich einen formlosen Antrag auf Mehrbedarf für ‚Technische Ausstattung zum Homeschooling‘ zu stellen. Wer Hilfe bei der Antragstellung braucht, kann sich zwecks Sozialberatung gerne an unsere Kreistagsfraktion wenden.“ Decruppe rechnet damit, dass auch nach den Sommerferien nur ein eingeschränkter Präsenzunterricht in den Schulen stattfinden wird, also auch im neuen Schuljahr digital gestützter Unterricht zuhause stattfinden muss. „Sollte das Jobcenter den berechtigten Anträgen der Eltern nicht entsprechen, werden wir eine solche rechtswidrige Praxis zum Gegenstand des Kommunalwahlkampfes machen und die Eltern bei notwendigen Klagen zur Seite stehen,“ kündigt Decruppe an und erklärt abschließend: „Es ist ein Skandal, dass auch hier wieder erst geklagt oder mit Klage gedroht werden muss, damit berechtigte Ansprüche vom Jobcenter anstandslos erfüllt werden.“